Zählerstände für Gas und Strom ablesen: Jedes Jahr einmal
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Zählerstände für Gas und Strom ablesen: Jedes Jahr einmal

Gemäß der Verbraucherzentrale Brandenburg ist es clever, einmal jährlich die eigenen Zählerstände für Gas* und Strom* abzulesen. Die Jahreswende ist dafür der ideale Zeitpunkt. Und das hat zwei gute Gründe.

Zum einen nutzen die eigenständig festgestellten Zählerstände dem individuellen Nachweis. Wer etwa jeweils zum Ende des Jahres die Zählerstände festhält, kann den persönlichen Bedarf sehr schnell ermitteln und vergleichen, wie sich dieser gegenüber den Jahren zuvor verändert hat.

Hat sich der Verbrauch erhöht, kann das direkt in gute Vorsätze für das neue Jahr umgemünzt werden.

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Zum anderen sollten die Zählerstände dann an den Anbieter oder Betreiber der Messstelle übertragen werden, damit er diese Zahlen in die Energieabrechnung einbeziehen kann, schlägt die Verbraucherzentrale vor.

Stützt sich die Abrechnung also auf wirklich abgelesene Zählerstände, gebe es häufig bereits einen denkbaren Streitgegenstand weniger, zumal der Vertragspartner dann die Verbräuche nicht veranschlagen muss und sich eventuell vertut.

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Bei der Datenübertragung nicht mogeln

Ergänzend zum Bedarf braucht der Messstelleninhaber für die korrekte Zuweisung die Nummer des Zählers. Gemäß den Verbraucherschützern ist bei einer Datenübertragung per Webformular exakt vorzugeben, an welcher Position welche Angaben gemacht werden müssen.

Bei einer Übertragung der Zählerstände per Kundenkonto sind die Zählernummern häufig schon eingetragen.

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Geringere Zählerstände zu melden, um eine weniger hohe Rechnung zu bekommen, ist gemäß dem Experten der Verbraucherzentrale Brandenburg eine schlechte Idee.

Zum einen wird stets eine Überprüfung auf Plausibilität durchgeführt. Zum anderen werden die Zählerstände früher oder später sowieso vom Betreiber der Messstelle abgelesen.“

Sodann geschieht eine Abrechnung sämtlicher bis dahin entstandenen Verbräuche, was teure Nachzahlungen nach sich ziehen könnte.

Beiläufig gesagt: Wer bereits ein Smart Meter oder einen Zähler mit Fernablesung installiert hat, kann sich die eigene Ablesung häufig schenken.

Begründung: Diese modernen Apparate machen es möglich, die Verbräuche automatisch zu übertragen.

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(Mit Angaben www.mittelhessen.de/ratgeber/30.12.2024)

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