Doppelte Stromrechnung im Briefkasten

Warum liegen bei mir zwei Stromrechnungen im Briefkasten?

Wenn dir ganz unerwartet 2 Stromrechnungen ins Haus flattern, können neue Stromzähler der Auslöser sein. Aber sei wachsam und bezahle nicht versehentlich zweimal.

Dazu berichtet die Verbraucherzentrale NordrheinWestfalen: Es kann durchaus vorkommen, dass du zwei Stromrechnungen zugeschickt bekommst. Wieso das denn, früher wurden die Stromzahlungen doch immer über eine einzige Rechnung dargestellt.

Begründung: Über die kommenden Jahre hinweg gibt es eine flächendeckende Umrüstung bei den Stromzählern in deutschen Haushalten. Analoge (ältere) Zähler werden durch digitale Versionen ausgetauscht. Oftmals besteht gar eine Verpflichtung hin zu intelligenten Smart Metern.

In Deutschland sollen die Stromzähler bis 2033 fast vollständig umgerüstet werden. Und exakt für die Nutzung derartiger neuer Zähler könnte es für zahlreiche Privathaushalte eine separate Rechung geben.

Dein Stromlieferant* versendet dann in Zukunft die übliche verbrauchsabhängige Stromabrechnung. Dazu könnte noch eine separate Rechnung für den Messstellenbetrieb erstellt werden.

Extra-Rechnung abhängig vom Vertrag

Doch kriegen jetzt sämtliche Kunden 2 Stromrechnungen? Eindeutig NEIN: Die individuelle Vertragssituation gibt vor, ob du für den digitalen Stromzähler eine separate Abrechnung erhältst.

Erklärung: Zum einen ist da der Stromanbieter, welcher den Stromkonsum in Rechnung stellt, zum anderen gibt es den Betreiber der Messstellen.

Meistens ist das der regionale Netzinhaber, der die Verantwortung für den Betrieb, die Wartung sowie den Einbau des Zählers trägt.

Der Gesetzgeber strebt generell mehr Konkurrenz rund um die Messstellen an und möchte, dass die Verbraucher ihren Energielieferanten künftig selbst bestimmen können.

Bisher besteht noch keine bemerkenswerte Wettbewerbssituation. Können dagegen Verbraucher einen individuellen, persönlichen Liefervertrag mit einem Messstellenbetreiber verabreden, kriegen sie zusätzlich zur herkömmlichen Stromrechnung noch eine separate (zweite) Rechung für den Betrieb des Zählers.

Aber in der Wirklichkeit gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen: Existiert etwa ein Einverständnis zwischen Messstelleninhaber und Stromanbieter, dass er für diesen das Messentgelt von dir als Dienstleister einfordert, empfängst du lediglich EINE Rechnung.

Die zusätzliche (zweite) Rechnung fällt auch dann unter den Tisch, wenn Verbraucher ihren Stromlieferanten damit beglaubigt die Erlaubnis erteilen, alle Zahlungsmodalitäten mit dem Messstelleninhaber direkt zu übernehmen.

Keinen separaten Vertrag mit dem Messstelleninhaber gibt es vorerst in der Grundversorgung. Grundversorger werden dir auch keinesfalls eine eigene Rechnung zusenden. Der Stromanbieter kümmert sich hier für die Verbraucher um den Messstellenbetrieb. Alles landet auf einer einzigen Rechnung.

Dennoch kannst du mit dem Grundversorger auch explizit verabreden, dass du einen bestimmten Messstelleninhaber deiner Wahl beauftragen möchtest. Dann gibt es neben der Stromrechnung noch eine separate (zweite) Rechnung.

Achtung bei zweifacher Abbuchung

Verbraucherschützer betonen, dass Verbraucher auf jeden Fall ein Auge darauf haben sollten, den Messstellenbetrieb nicht zweimal zu bezahlen.

Wer etwa einen AllInclusiveVertrag hatte und dann einen eigenen Messstellenbetreiber beauftragt, sollte die Positionen auf den Rechnungen exakt kontrollieren.

Die Ausgaben für digitale Zähler sind auf 20 Euro jährlich begrenzt. Trotzdem könnte es geschehen, dass der Stromanbieter den Messstellenbetrieb versehentlich weiterhin in Rechnung stellt. In diesem Fall würdest du dann zweimal löhnen.

Bedeutend: Ein einmal vereinbarter Messstellenvertrag darf dich nicht darin hindern, den Versorger zu wechseln*.

Solange noch ein alter analoger Zähler bei dir im Einsatz ist, wird der Stromversorger die Dienstleistung „Messstellenbetrieb“ vom Netzbinhaber bekommen und mit diesem abrechnen.

Die Ausgaben dafür gibt der Energieanbieter über die Stromrechnung an dich weiter. Auch hier bekommst du mit der Stromrechnung nur eine einzige Rechnung.

(Mit Angaben www.chip.de/news/27.07.2024)

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