Wärmepumpe: Bis zu 70 Prozent KfW-Förderung möglich

Wärmepumpe: Bis zu 70 Prozent KfW-Förderung machbar

Kurz und bündig:

  • Die staatlichen Zuschüsse für die Installation einer Wärmepumpe können bis zu 70 Prozent der förderungsfähigen Kosten abtragen.
  • Anträge reichst du bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein.
  • Fördermittel bekommen nicht allein Besitzer von 1Familienhäusern. Auch Eigentümer Mehrfamilienhäuser (vermietet) erhalten für jede einzelne Wohneinheit einen Zuschuss.
  • Die Antragstellung für die Fördermittel muss vor dem Start der Installationsarbeiten abgeschlossen sein.

Mit Wärmepumpen* lassen sich Häuser beträchtlich nutzbringender und umweltverträglicher beheizen als mit althergebrachten Gas– und Ölheizungen.

Aufgrund dessen fördert der Staat die Installation von Wärmepumpen mit erheblichen Zuschüssen. Die verschiedenen Fördermittel kannst du untereinander verknüpfen. Günstigstenfalls werden dann die förderfähigen Kosten mit bis zu 70 Prozent gefördert.

Der Umfang der förderungsfähigen Investitionskosten ist auf 30.000 Euro begrenzt. Insoweit liegt der höchstmögliche Förderzuschuss bei 21.000 Euro.

Ergänzend dazu können Hausbesitzer noch Ergänzungskredite und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten verwenden, um die erheblichen Kosten für den Kauf und die Installation einer Wärmepumpe zu bewältigen.

Welche Arten von Wärmepumpen werden bezuschusst?

Wärmepumpem-ArtGenutzte Wärmequelle
Wasser-Wasser-WärmepumpeGrundwasser
Sole-Wasser-WärmepumpeErdboden
Luft-Wasser-WärmepumpeLuft aus der Umwelt
Stand: August 2024

Daneben gibt es eine große Anzahl zusätzlicher WärmepumpenArten, die sich nach Funktion, Betriebsweise und Bauart voneinander abheben.

Sie verweden als Wärmequelle etwa Solarwärme, Abluft, Brauchwasser oder erweitern als Hybridheizung eine vorhandene Gas- oder Ölheizung.

Für die Förderung ist das nicht maßgebend, denn die staatlichen Programme fördern generell sämtliche Arten von Wärmepumpen. Ein Sonderfall sind Gaswärmepumpen, denn sie verfeuern zur Wärmeversorgung konventionelles Gas. Die Gaswärmepumpe setzt die Wärme aus der Umwelt nur ergänzend ein, um den Gasbedarf zu verringern.

Wärmepumpe: Staatliche Förderung bis 70 Prozent

Welche Bedingungen für eine Förderung musst du erfüllen?

Um einen Anspruch auf Förderung zu erfüllen, muss eine bevollmächtigte Kontrollbehörde die strombetriebene Wärmepumpe* begutachten. Ihre Installation muss die Energieeffizienz des Gebäudes steigern.

Es muss ein Wohngebäude betreffen, dessen Bauantragstellung zumindest 5 Jahre in der Vergangenheit liegt. Weiterhin ist zu beurkunden, dass die für die Installation bestimmte Wärmepumpe ökonomisch arbeitet.

Die Effizienz wird durch die Jahresarbeitszahl (JAZ) festgelegt. Sie gibt Auskunft darüber, mit welcher Menge an Strom wie viel Wärmeenergie produziert wird.

Steht die Jahresarbeitszahl etwa bei 3, dann erzeugt die Anlage mit 1 kWh Strom 3 kWh Wärme. Je größer die Jahresarbeitszahl, desto ökonomischer arbeitet die Wärmepumpe und desto geringer sind die Heizausgaben.

Ab einer Jahresarbeitszahl von wenigstens 3 fördert der Staat Wärmepumpen. Die leistungsfähigsten Wärmepumpen erzielen eine JAZ von 5 oder höher. Einen Beleg über die Leistungsfähigkeit präsentieren Energieberater und Heizungstechniker.

Wo beantragst du Fördermittel?

Anlagen zur Wärmeproduktion werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Ein Anrecht auf die Beantragung von Fördergeldern haben:

  • Gemeinschaften von Wohnungseigentümern, die eine Maßnahme am Gemeinschaftseigentum realisieren
  • Eingentümer eines vorhandenen vollständigen Mehrfamilienhauses mit mehr als 1 Wohneinheit
  • Eigentümer eines vorhandenen persönlich verwendeten 1-Familienhauses

Um Fördermittel zu bekommen, sind Nachweise vorzulegen, die den beabsichtigten Heizungswechsel erhärten und die technischen Angaben der neuen Wärmepumpe beeinhalten.

Fördermittel werden erst dann ausgeschüttet, wenn die Installation der Wärmepumpe abgeschlossen ist und die Bestätigungen dazu begutachtet wurden. Eigentümer, die mit der Vorfinanzierung der Kosten für einen Heizungsaustausch überfordert sind, haben die Gelegenheit, einen Ergänzungskredit in Anspruch zu nehmen (pro Wohneinheit bis 120.000 Euro).

Dieser wird vor dem Start der baulichen Tätigkeiten bei einem regionalen Finanzierungsdienstleister angefragt. Das kann die eigene Hausbank leisten, eine Versicherung, Bausparkasse, Genossenschaftsbank, Sparkasse, oder eine sonstige Geschäftsbank.

Die Bestätigung für die Förderungsgenehmigung der KfW muss dem Antrag für den Ergänzungskredit beigefügt werden. Der Umfang des Kredits entspricht der Summe der Förderungsgenehmigung.

Außerdem können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Fördergelder angefordert werden, die zur Fortentwicklung des thermischen Ausbaus von Gebäuden im Bestand führen. Das BAFA unterstützt auch weitere Einzelmaßnahmen an der GebäudeAußenhaut, an der Anlagentechologie (nicht Heizung), an der Gebäudevernetzung sowie zur Fortentwicklung der Anlagenwirtschaftlichkeit.

Fördermittel gibt es darüberhinaus für die fachliche Unterstützung und Baubeaufsichtigung durch Energieeffizienz-Spezialisten. Mit einem BAFA-Berechtigungsbescheid kann auch ein Ergänzungskredit weiter helfen.

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Wie hoch sind die Zuschüsse?

Hauseigentümer können höchstens 70 Prozent der förderunswürdigen Gesamtkosten von 30.000 Euro als Zuschuss einkassieren. Die Unterstützung ist vor Baubeginn zu beantragen, weil später abgegegebe Anträge generell abgelehnt werden. Es ist ratsam, sich von einem Spezialisten beraten zu lassen, um die persönlichen Chancen der Heizungsbeihilfen bestmöglich zu nutzen.

Ab 2024 gelten für Wärmepumpen folgende Fördergelder

Ab 2024 gelten für Wärmepumpen folgende Fördergelder

Was betrifft Mehrfamilienhäuser, was Einfamilienhäuser?

Die KfW unterstützt die Installation von Wärmepumpen nicht allein bei 1-Familienhäusern. Ab Mai 2024 dürfen die Fördergelder auch von Wohneigentümergemeinschaften und Eigentümern von Mehrfamilienhäusern in Anspruch genommen werden. Diese Förermittel sind möglich:

Mehrfamilienhäuser:

Hier liegt die Grundförderung bei 30 Prozent der förderunswürdigen Gesamtausgaben. Die maximale Förderung ist hingegen von der Menge der Wohnungseinheiten abhängig. Der bestmögliche Förderungsumfang steht bei 30.000 Euro für die 1. Wohnungseinheit, bei je 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohnungseinheit und bei je 8.000 Euro für jede hinzukommende Wohnungseinheit.

1-Familienhäuser:

Die förderungswürdigen Ausgaben für ein 1-Familienhaus sind auf 30.000 Euro begrenzt. Demnach gibt es schon in der Grundförderung (30 %) bis zu 9.000 Euro finanzielle Unterstützung. Unter Inanspruchnamne sämtlicher Boni ist eine Maximalförderung (70 %) von 21.000 Euro machbar.

Stehen auch Beihilfen von Kommunen und Ländern bereit?

Nicht allein der Bund stellt Fördergelder für die Wärmepumpen-Einrichtung zur Verfügung. Auch zahlreiche Kommunen und Länder fördern den Wechsel einer Heizungsanlage mit eigenen Hilfsprogrammen, die Darlehen und Beihilfen beinhalten.

Diese Zuschüsse dürfen ergänzend zu staatlichen Fördermittel angefordert werden. Daher macht es sich bezahlt, auch örtliche Angebote genauestens zu begutachten, um die bestmöglichen Fördermittel in Anspruch zu nehmen.

Gegenwärtig stellen die Bundesländer Schleswig-Holstein, Bremen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Hamburg verbilligte Kredite oder eigene Unterstützungsprogramme für die Installation von Wärmepumpen
bereit.

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Wird eine thermische Modernisierung steuerlich gefördert?

Eine zusätzliche Gelegenheit, den Staat an den Ausgaben der Wärmepumpen-Einrichtung mit in die Pflicht zu nehmen, ist die steuerliche Abschreibung. Bis Ende 2029 dürfen thermische Modernisierungprojekte von der Steuer abgezogen werden, wenn das Bauwerk wenigstens 10 Jahre besteht, persönlich genutzt wird und die Sanierungen von spezialisierten Unternehmen durchgeführt werden.

Diese müssen die Umbaumaßnahmen bestätigen. In Mehrfamilienhäusern dürfen jedoch lediglich die Ausgaben für die eigengenutzte Wohneinheit durchgesetzt werden. In einem Ferienhaus kann die thermische Modernisierung nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn es eigengenutzt und demnach nicht vermietet ist.

Sind diese Bedingungen gegeben, können auf 3 Jahre aufgeteilt, 20 Prozent der Modernisierungsausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Pro Vorhaben dürfen bis 200.000 Euro an Ausgaben angerechnet werden. Der Maximalbetrag der Zuschüsse liegt damit bei 40.000 Euro je Wohnobjekt.

Daraus folgt, dass der Eigentümer in den 3 Jahren 40.000 Euro geringere Steuern entrichtet. In dem Jahr der Beendigung der Modernisierungsvorhaben und im Jahr darauf sind je 7 Prozent (je höchstens 14.000 Euro), im 2. Jahr drauf 6 Prozent höchstens 12.000 Euro) der Kosten steuerlich geltend zu machen.

Ausgaben für eine fachliche Ausführungsplanung und thermische Baubetreuung können unmittelbar bis 50 Prozent steuerlich geltend gemacht werden und brauchen nicht auf etliche Jahre aufgeteilt werden.

Bei der steuerlichen Unterstützung geht es um die Herabsetzung der Steuerlast. Denn 20 Prozent der Investitionsausgaben werden unmittelbar von der Einkommensteuerbelastung abgesetzt (umgelegt auf 3 Jahre). Zahllose Eigentümer dürfen auf diesem Wege diese Möglichkeit von Unterstützung ausnutzen.

Doch aufgepasst: Für ein gleichartiges thermisches Modernisierungsvorhaben ist eine Anhäufung der steuerlichen Förderung mit staatlichen Unterstüzungsprogrammen nicht erlaubt. Hausgeigentümer dürfen wählen, ob sie eine BAFA– oder KfWFörderung (höchst profitabel) bzw. steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen wollen.

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Fragen zum Thema Wärmepumpe

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt Fördergelder für Anschaffung und Einbau einer Wärmepumpe zur Verfügung. Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent der unterstützungsfähigen Aufwendungen, die auf 30.000 Euro begrenzt sind. Durch Verknüpfung mit zusätzlichen Beihilfen kann sich der Förderumfang im bestenfalls auf bis 70 Prozent steigern. Außerdem präsentieren zahlreiche Kommunen und Bundesländer eigenständige Förderprojekte. Diese Gelder dürfen ergänzend zur staatlichen Unterstützung abgefordert werden.

Wann kriegst du 70 Prozent Förderung für deine Wärmepumpe?

Um die Grundförderung von 30 Prozent auf die höchstmögliche Beihilfe von 70 Prozent aufzustocken, müssen vorgeschriebene Grundbedingungen in Verknüpfung gegeben sein. Nur in diesen Fällen addieren sich die unterschiedlichen Boni bis zum maximalen Förderungsbetrag auf. Für extrem leistungsfähige Wärmepumpen (Wasser- oder Erdwärme) gibt es einen Bonus für Effizienz, für den raschen Wechsel zu einer Wärmepumpe bis Ende 2028 einen Bonus für Klimageschwindigkeit und für Familien mit geringen Einkommen einen EinkommensBonus.

Wodurch unterscheiden sich BAFA-und KfW-Förderung?

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt Anlagen zur Wärmeproduktion, etwa Wärmepumpen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hält Fördermittel zur Modernisierung des thermischen Standards von Gebäuden im Bestand vor. Es unterstützt spezielle Vorhaben an der Gebäudeaußenhaut, an der Anlagentechnik (nicht Heizung), am Gebäudenetz und zur Aktualisierung der Anlagenleistungsfähigkeit.

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