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Verbraucherinfos: 15 wichtige Neuerungen ab Januar 2025

2025 bringt Neuerungen für alle Verbraucher in den Themenbereichen Gesundheit, Energie, Recht und Finanzen. Dieser Beitrag gibt eine Übersicht über die bedeutendsten Änderungen.

Das Jahr 2025 kommt mit mehreren gesetzlichen Erneuerungen und Richtlinien, welche die Lebensumstände zahlreicher Personen in Deutschland beeinträchtigen.

Einige Veränderungen kündigen Erleichterungen an, weitere strapazieren die Brieftasche zudem, so etwa die zum Januar 2025 obendrein erhöhten Preise.

Neuerungen ab Januar 2025: Diese 15 Änderungen sollten Verbraucher berücksichtigen

1.) Minijob-Grenze und Mindestlohn: Zum Januar steigt die Verdienstgrenze für Minijobs von 538 Euro auf dann 556 Euro monatlich. Zeitgleich erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro auf dann 12,82 Euro je Stunde.

2.) Wohngeld und Grundfreibetrag: Das Wohngeld erhöht sich um 15 Prozent. Das macht für rund 1,9 Millionen Haushalte eine mittlere Steigerung von 30 Euro monatlich aus. Der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dem kein einziger Euro Einkommensteuer fällig wird, steigt im Jahr 2025 auf 12.084 Euro.

3.) Kinderfreibetrag und Kindergeld: Familien dürfen sich freuen: Kindergeld erhöht sich auf 255 Euro monatlich je Kind, der steuerliche Kinderfreibetrag auf 9.600 Euro. Eltern können durch 5 Tipps ab 2025 ergänzend zum Elterngeld gewinnen.

    Neuerungen ab Januar 2025: Änderungen in Pflege und Gesundheit

    4.) Elektronische Patientenakte (ePA): Die elektronische Patientenakte kommt ab Januar 2025. Diese soll sämtliche Gesundheitsangaben einscannen und für weitere Verknüpfungen besser machen. Vorerst wird die ePA in Musterregionen ausprobiert und dann ab März im gesamten Bundesgebiet bereitgehalten.

    5.) Beiträge und Pflegeleistungen: Beiträge zur Pflegeversicherung erhöhen sich um 0,2 Prozent. Zeitgleich steigen die Pflegeleistungen um 4,5 Prozentpunkte. Ein veränderlicher Betrag pro Jahr von 3.539 Euro kann ab Juli für Ersatz- und Kurzzeitpflege verwendet werden.

    Neuerungen ab Januar 2025: Änderungen für Verkehr und Umwelt

    6.) Energiekosten und CO₂-Preis: Auf 55 Euro je Tonne wird der CO₂-Preis verteuert. Das hat selbstverständlich erneut Folgen für die Kraftstoffpreise. Spezialisten erwarten, dass sich der Benzinpreis für einen Liter um 4,3 Cent und für Diesel um 4,7 Cent erhöhen wird. Das verteuert Heizöl, Diesel und Benzin . Absicht ist es, den Konsum fossiler Brennstoffe zu reduzieren.

    7.) Deutschlandticket: Das populäre Deutschlandticket wird es weiterhin geben. Jedoch muss ab Januar anstelle von bislang 49 Euro dann 58 Euro ausgegeben werden.

    Neuerungen ab Januar 2025: Änderungen bei Logistik und Post

    8.) Pakete und Briefe: Die Zustellung wird ab Januar 2025 schleppender: Briefe müssen erst nach 3 Werktagen zugestellt werden, anstelle wie bis dato nach 2 Tagen. Zeitgleich werden die Preise teurer: Für einen Standardbrief und eine Postkarte werden dann 95 Cent fällig. Abhängig von der Größe werden Pakete bis zu 50 Cent verteuert.

    9.) Pakete bei den Nachbarn: Nicht zustellbare Pakete dürfen lediglich noch bei Nachbarn in der direkten Umgebung abgegeben werden. Weite Strecken zum Abholort fallen weg.

    Neuerungen ab Januar 2025: Änderungen in Recht und Gesellschaft

    10.) Namensrecht: Eheleute dürfen ab Mai einen übereinstimmenden Doppelnamen als Ehenamen festlegen. Auch Kinder können Doppelnamen bekommen, selbst wenn die Eltern verschiedene Namen haben.

    11.) Barrierefreiheit: Ab Juni 2025 müssen spezielle Dienstleistungen und Produkte (etwa Internetseiten oder Geldautomaten) behindertengerecht sein.

    Neuerungen ab Januar 2025: Änderungen in der EU

    12.) Entsorgung von Altkleidern: Alte Bekleidungsstücke können nicht mehr über den Restmüllbehälter entsorgt werden. Sie müssen in Containern für Altkleider abgelegt werden, um die Wiederaufbereitung auszuweiten.

    13.) Genormte Ladekabel: USB-C wird in der EU ab 2025 als Standard für Ladekabel zur Pflicht, um Elektromüll zu verringern. Dabei kann das USB-C-Kabel noch weitaus andere Dinge als E-Geräte lediglich mit Strom zu bedienen.

    Neuerungen ab Januar 2025: Änderungen in der Zahnheilkunde

    14.) Amalgam-Füllungen nicht mehr erlaubt: Als Zahnfüllung darf Amalgam in der gesamten EU nicht mehr eingesetzt werden. Dafür sind Füllungen aus Glaszement oder Kunststoff zu verwenden.

    Neuerungen ab Januar 2025: Änderungen für Sozialversicherung und Rente

    15.) Beitragsbemessungsgrenzen: In der Kranken– und Rentenversicherung erhöhen sich die Beitragsbemessungsgrenzen auf 5.512,50 Euro bzw. 8.050 Euro monatlich. Hauptsächlich sind davon Besserverdienende betroffen.

    (Mit Angaben www.ruhr24.de/service/22.12.2024)

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