Übernahme Mietschulden bei Bürgergeld-Beziehern: Urteil „Klatsche für Jobcenter“
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Für Bürgergeld–Bezieher werden grundsätzlich die Kosten für die Miete vom Jobcenter übernommen. Doch wie sieht das denn bei aufgelaufenen Mietschulden aus? Ein Gerichtsurteil sorgt für Aufklärung.
Die Richtlinien für Bezieher von Bürgergeld sind vielschichtig und in mancher Hinsicht schwierig. Andauernd kommt es zu Irritationen die hin und wieder vor Gericht ausgetragen werden müssen.
Ebenso in diesem Vorfall vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Übernahme von Mietschulden ging.
Übernahme Mietschulden bei Bürgergeld-Beziehern: Welche Richtlinien sind gültig?
Für Bezieher von Bürgergeld werden Kosten für die Miete generell vom Jobcenter getragen. In den ersten 12 Montaten des Empfangs von Bürgergeld gibt es eine Karenzzeit.
Das bedeutet, dass in dieser Zeitspanne die wirklichen Kosten der Unterkunft, ungeachtet ihrer Höhe, getragen werden.
Ab dann werden lediglich noch die adäquaten Kosten der Unterkunft einbezogen. Korrespondierende Höchstgrenzen werden durch die kreisfreien Städte und Landkreise für ihre Region definiert. Außerdem trägt das Jobcenter ebenfalls die Nebenkosten.
Aber wie steht es mit den Mietschulden aus? Trägt hier ebenfalls das Jobcenter die entstandenen Kosten?
Klare Antwort: JA. Das Gerichtsverfahren aus NRW, das schon 2014 mit einem Urteil beendet wurde, verhilft hier zur abschließenden Aufklärung.
Gericht urteilt zum Vorteil der Bürgergeld-Bezieher: Jobcenter muss 4.384,91 Euro Schulden übernehmen
In diesem speziellen Vorfall ging es um eine Frau mit Tochter, die im April 2013 in eine Wohnung mit einer Kaltmiete von 412,90 Euro eingezogen ist. Hierfür bekam sie bis zum 30. November 2013 Leistungen aus der Grundsicherung, durch welche die Mietkosten vollständig übernommen wurden.
Gleichwohl sind Mietrückstände entstanden und der Vermieter beendete den Mietvertrag. Um das abzuwehren, übernahm das Jobcenter in Form eines Darlehens von 3.079,33 EUR die Begleichung der Kosten.
Wie ebenfalls die Plattform buergergeld.org informiert, werden Mietrückstände von Bürgergeld-Beziehern durch das Jobcenter einzig und allein als Darlehen gewährt. Grundlage ist § 22 Abs. 8 des Sozialgesetzbuchs (SGB) II.
Doch stellte die Frau danach keinen Antrag auf Weiterbewilligung. Aus diesem Grund häuften sich erneut weitere Mietschulden an und der Vermieter beendigte den Mietvertrag abermals. Jetzt verweigerte das Jobcenter jedoch die Übernahme der Mietrückstände mit der Argumentation, dass schon Kosten übernommen wurden.
Gemäß Jobcenter hätte die Frau weitsichtiger agieren müssen: Die Anbahnung von zur Beendigung des Mietverhältnisses maßgeblichen Mietschulden sei vorherzusehen gewesen, so die Begründung des Urteils.
Das Gericht legte fest, dass das Jobcenter 4.384,91 Euro für zustande gekommene Mietrückstände und die außergerichtlichen sowie gerichtlichen Kosten des Vollstreckungs- und Räumingsverfahrens übernehmen muss.
Detlef Brock, Sozialrechtsfachmann bei gegen-hartz.de, kam bei diesem Vorfall zu folgendem Resultat: „Hier hat das Jobcenter eine Klatsche und hauptsächlich eine extrem kostspielige Nachschulung vom Landessozialgericht bezogen.“
Nach drastischem Urteil: Wann muss das Jobcenter Mietschulden nicht übernehmen?
Wahrhaftig gibt es lediglich einzelne Situationen, in denen die Mietschulden von Bürgergeld-Beziehern nicht vom Jobcenter getragen werden müssen. So etwa, wenn der Mietrückstand aus Ungesetzlichkeiten resultiert oder wenn ein missbräuchlicher Umgang mit Sozialleistungen besteht.
Gemäß Portal gegen-hartz.de kann sich dieser Vorfall wahrhaftig auch dann einstellen, wenn sich entgegen korrespondierender Hilfestellungen weiterhin Mietschulden angehäuft haben. Gemäß dem Gericht sei das jedoch in diesem vorliegenden Fall nicht so gewesen.
Im Urteil ist weiter zu lesen: „Die Übernahme der Mietrückstände ist bei Vorhandensein der Bedingungen der rechtmäßig beabsichtigte Normalfall, die Verweigerung eines Darlehens der Sonderfall.
Die sich angehäuften Rückstände sind enstprechend in Zeitabschnitten zustande gekommen, in denen der Antragstellerin genügend Hilfsmittel zur Bestreitung ihres Lebensbedarfs nach den vorliegenden Akten nicht, wenigstens nicht durchgängig zugänglich waren.“
Mittlerweile erhalten Bürgergeld-Bezieher ebenfalls allerlei Instandhaltungs-Kosten für das eigene Zuhause vom Jobcenter rückerstattet – wenn sie einzelne Sachen berücksichtigen.
(Mit Angaben www.merkur.de/verbraucher/26.02.2025)