Vorsicht Telekom-Kundschaft: Millionen Kunden im Visier von Abzockern
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Eine Aufforderung zur Bezahlung von der Telekom kann zum Hinterhalt für Nutzer werden. Darum sollten sie auf eine E-Mail lieber nicht reagieren.
Millionen Nutzer der Telekom müssen sich aktuell vor einer Abzock–Methode ängstigen: Unter dem Vorwand „Ihre Telekom Festnetz-Rechnung August 2024“ verschicken Internet-Abzocker eine Phishing–Mail. Darin werden die Empfänger aufgefordert, auf einen angebotenen Link zu klicken.
Wer dieser Anweisung nachkommt, kann dagegen in einen Hinterhalt gelockt werden. Die Verbraucherzentrale rät aus diesem Grund, auf derartige Nachrichten überhaupt nicht zu reagieren, berichtet RUHR24.de.
Achtung Telekom-Kundschaft: Millionen Kunden von Abzockern bedroht
Derzeit sollten Telekom-Nutzer nicht in Panik verfallen, wenn die oben genannte E-Mail in ihrem Posteingang landet. Begründung: Die präsentierte Rechnung in Höhe von 425,83 Euro ist nicht echt, also ungültig
Achtung: „Über einen Link wird in dieser E-Mail eine Aufforderung zur Bezahlung angeboten. Und genau das ist ein unverkennbarer Hinweis auf eine Abzock–Attacke„.
Und weiter: „Die Kontrolle des Links belegt keine Verknüpfung mit der Telekom und demzufolge gehört diese Mail unbeachtet in den Spam–Ordner.“ Weiterhin ist zu empfehlen, in derartigen Situationen die Website der Telekom unmittelbar aufzurufen.
Wie ein unkorrekter Klick in einer Phishing-Mail in den Hinterhalt führen kann, erklärt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) spezieller.
Eilige Telekom-Mahnung an die Kundschaft: Mouseover-Kniff indentifiziert sofort die Phishing-Mail
Kunden können nach dem Klick auf einen Link zu einer von Internet-Abzockern nachgeahmten Website weitergeleitet werden. Tippen sie da ganz gedankenlos ihre personenbezogegen Informationen für die Zahlungsabwicklung ein, können diese abgegriffen und für sonstige strafbare Handlungen eingesetzt werden.
Damit liefert man „den Cyber-Kriminellen alles frei Haus„, um eine ausgiebige Einkaufstour im Internet starten zu können“, informiert das BSI.
Kunden der Telekom müssen nicht in die Falle zur Aufforderung der Bezahlung in der E-Mail tappen, wenn sie sich den Link, den sie betätigen sollen, zu allererst kritisch betrachten.
Tipp der Verbraucherzentrale: Bedrohliche E-Mails kann man mit „Mouseover“ identifizieren.
Die Adressaten der E-Mail gehen mit der Maus über den Link. Dadurch wird am Bildachirm (unten links) die Ziel-URL eingeblendet. Auf dem Smartphone geht das bis heute leider nicht..
Auch wichtig: Ein zusätzlicher eindeutiger Hinweis, dass die eingegangenen E-Mail einen Abzock–Versuch darstellt, ist die gleichgültige Anredeform.
Die Telekom weist auf ihrer Internet-Präsenz ausdrücklich darau hin, dass ihre Kundschaft dagegen immer mit ihrem persönlichen Namen angeredet wird.
(Mit Angaben www.hna.de/08.09.2024)
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