Stromversorger darf nicht mit Schufa drohen – Gerichtsentscheidung
Um Verbraucher zur Bezahlung zu drängen, drohte der Stromversorger Voxenergie mit der Schufa. Hiergegen legte die Verbraucherzentrale Hamburg mit Erfolg Klage ein.
Der Stromversorger Voxenergie darf in seinen Forderungsbenachrichtigungen nicht mehr auf die Schufa und einen eventuellen Vermerk dort androhen. Das Landgericht Berlin II verbot dem Unternehmen, „Verbrauchern mit einer Erwähnung der Schufa zu bedrängen„, wenn es um das Bezahlung fälliger Rechnung geht.
Darüber informierte die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verbraucherschützer hatten gegen die Methoden Klage erhoben. Gemäß der Verbraucherzentrale hatte Voxenergie einen Mieter zur Bezahlung von 190,39 Euro für einen augenscheinlich vereinbarten Vertrag gedrängt.
Das Unternehmen lenkte hierbei auf ein „Top-Angebot„, bei dem nicht nur der ausstehende Rechungsbetrag verringert, sondern ebenso die Gebühr der Inkasso-Firma.
Ordnungsgeld von 250.000 Euro fällig
Die Nachricht schließt mit dem Vermerk: „Den nicht entrichtedten Betrag melden wir an die Schufa„. Diese Methode bewertet die Verbraucherzentrale Hamburg als „betrügerisch“ und bekam vor Gericht jetzt Recht.
„Die Schufa ist ein enormes Druckmittel, auch dann, wenn eine Forderung gar nicht begründet ist„, informierte Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale.
Etliche Firmen nutzten die Angstgefühle der Personen planmäßig aus und drängten in „bedrohlicher Gestik“ mit Schufa-Vermerken.
Aufgrund der Gerichtsbeschlussfassung darf Voxenergie seine Informationen nicht mehr in dieser Ausprägung verschicken, wie die Verbraucherzentrale erklärte. Ansonsten wäre eine Geldbuße in Höhe von 250.000 Euro angesagt.
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(Mit Angaben www.tagesschau.de/15.04.2025)