Stromsperren: Wann dürfen Anbieter den Strom abstellen?
Ohne warmes Wasser, ohne Beleuchtung, ohne Heizung, ohne Strom wird jeder Tag beschwerlich. Wer von einer Abschaltung des Hausstroms bedroht ist, muss unmittelbar aktiv werden. Aber was ist notwendig, um die Strombelieferung wieder in Gang zu setzen? Wie kommt es eigentlich zu einer Stromsperrung?
Für zahlreiche Haushalte ist es eine Schreckensvision: Mit einem Mal bleibt der Strom aus. Doch Schuld daran ist keineswegs ein Blackout. Genauer gesagt ist es der Stromanbieter der dir einen Knoten in die Stromleitung gemacht hat. Es kann dann einige Zeit vergehen, bis du endlich wieder mit Strom versorgt wirst.
Die Auswirkung: Nicht nur deine Lebensmittel im Gefrier- und Kühlschrank musst du nach so einem Ergeignis wegwerfen. Ebenso wird die Lebensqualität in Mitleidenschaft gezogen, sobald bei dir kein Strom mehr ankommt. Doch welche Anlässe können einen derartigen Notfall verursachen.
Wann der Anbieter den Strom abdrehen darf
Bereits wenn deine rückständige Zahlung das 2-fache deines Abschlags (pro Monat) oder deine Vorauszahlung (pro Monat) ausmacht, kann dein Anbieter deine Belieferung mit Strom einstellen. Wenigstens nicht dann, wenn der Zahlungsrückstand mehr als 100 Euro beträgt.
Außerdem muss dich der Anbieter 4 Wochen vor der Sperrung über diese Abschaltung in Kenntnis setzen. Ganze 8 Werktage vor der wirklichen Stromsperre muss dir auf dem Postweg die Durchführung der Stromabschaltung mitgeteilt werden.
In dem Brief zur In-Aussicht-Stellung und auch zur Durchführung muss dir dein Anbieter zudem erklären, wie du eine derartige Abschaltung noch umgehen kannst.
Besteht etwa bei der Abrechnung ein augenscheinlicher Irrtum, weswegen du die Bezahlung zurückhältst, darf die Stromversorgung nicht unterbrochen werden, informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Entscheidend ist auch, dass die Sperrung angemessen ausfällt.
Wichtig:
Gleiches ist auch für Gasverträge* gültig.
Strom abgestellt? Das kannst du machen
Beliefert dich dein Stromversorger entgegen eines geltenden Vertrags nicht mehr mit Strom, solltest du sofort mit ihm ins Gespräch kommen. Vorrangig dann, wenn die Abschaltung nicht angekündigt wurde.
Überprüfe vor dem Telefongespräch, ob dir vielleicht ein Schreiben verlorengegangen ist oder ob sich in deinem Briefkasten nicht vielleicht doch noch ein Schrieb des Versorgers finden lässt.
Kläre dann im Gespräch mit dem Anbieter, ob du im Zahlungsverzug bist und ob für die noch offenen Summen eine Zahlung in Raten machbar ist. Bedenke aber, dass der Anbieter ab Zeitpunkt der Sperrung nicht mehr daran gebunden ist, eine Vereinbarung zur Ratenzahlung zu akzeptieren.
Kannst du wegen deiner wirtschaftlichen Lage deine Rechnung nicht bezahlen, setze dich in diesem Fall mit dem entsprechenden Sozialamt oder Jobcenter in Verbindung. „Hier darfst du einen Antrag auf Bezahlung der Stromschulden einreichen„, informieren die Verbraucherschützer.
(Mit Angaben www.t-online.de/20.12.2024)
Ein Kommentar