Steuererklärung 2025: Diese Personen sind zur Abgabe verpflichtet

Steuererklärung 2025: Diese Personen sind zur Abgabe verpflichtet

Die Steuererklärung stellt in Deutschland ein zentrales Instrument des Finanzwesens dar, mit dem Abgabenpflichtige ihre Einkommensverhältnisse preisgeben und ihre Steuerbelastung feststellen lassen.

Ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss, ist von unterschiedlichen Besonderheiten abhängig. Hier erfährst du, wer in Deutschland zur Einreichung verpflichtet ist und wer nicht.

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Wer ist zur Einreichung einer Steuererklärung verpflichtet?

  • Beschäftigte mit zusätzlichen Einkommen

Beschäftigte, die neben ihrem normalen Gehalt aus einem abhängigen Arbeitsverhältnis noch zusätzliche Einkommen haben, sind grundsätzlich zur Einreichung einer Steuererklärung verpflichtet.

Hierzu zählen etwa Einkommen aus Kapitalerträgen oder Vermietung. Doch auch Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder Renten, die nicht beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden, sind hiervon betroffen.

  • Ehepaare mit speziellen Steuerklassen

Eheleute, die sich für die Steuerklassenverknüpfung III/V oder IV mit Faktor entschließen, müssen eine Steuererklärung abgeben. Diese Vorschrift soll garantieren, dass beide Ehepartner ihren fairen Anteil an der Steuerlast tragen.

  • Bezieher von Lohnersatzleistungen

Menschen, die Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Kinderkrankengeld oder Elterngeld bekommen haben, sind zur Einreichung einer Steuererklärung verpflichtet, wenn diese Leistungen alles in allem über 410 Euro jährlich ausmachen.

Diese Leistungen werden durch den Progressionsvorbehalt bestimmt und können den Steuer-Prozentsatz auf die sonstigen Einkünfte bestimmen.

  • Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler

Alle, die Einkommen aus einem Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder freiberuflicher Tätigkeit erlangen, müssen eine Steuererklärung einreichen. Hierzu gehören ebenso Einkommen aus Forst- und Landwirtschaft.

  • Menschen mit verschiedenen Arbeitgebern

Wer parallel von verschiedenen Arbeitgebern Arbeitsentgelt bekommt, muss eine Steuererklärung abgeben, wenn die Lohnsteuer nicht einzig und allein durch den Hauptarbeitgeber entrichtet wird.

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Wer muss keine Steuererklärung abgeben?

Nicht alle sind zur Einreichung einer Steuererklärung verpflichtet. Etliche Menschen sind davon befreit, vorrangig wenn sie nur normales Arbeitsentgelt bekommen. Hierzu gehören:

  • Menschen, die als Einnahmequelle nur ihr normales Arbeitsentgelt haben und keine zusätzlichen Einkommen oder außergewöhnliche steuerliche Begleitumstände haben.
  • Rentner, deren komplette Einkommen den Grundfreibetrag von 11.784 Euro für 2024 nicht übertreffen.
  • Personen, die lediglich Lohnersatzleistungen bezogen haben, die 410 Euro jährlich nicht übersteigen.

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Freiwillige Einreichung: Wann ist das clever?

Auch ohne Verpflichtung zur Einreichnung kann es zweckmäßig sein, eine Steuererklärung freiwillig abzugeben. Insbesondere dann, wenn ein Steuererstattungsanspruch zu erwarten ist: Beispiele:

  • Hohe Sonderausgaben, z.B. in Form von Spenden oder Beiträgen an Versicherungen, sind relevant.
  • Wenn Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen angegeben werden können.
  • Außergewöhnliche Belastungen, etwa durch Unterhaltszahlungen oder Krankheitskosten.
  • Wenn die Werbungskosten die Pausche von 1.230 Euro übersteigen.

Eine freiwillig eingereichte Steuererklärung kann bis zu 4 Jahre nachträglich abgegeben werden. Für das Steuerjahr 2024 kannst du dir damit bis zum 31. Dezember 2028 Zeit lassen.

Bei der Pflichteinreichung sind die Abgabefristen zur Steuererklärung auf jeden Fall zu beachten.

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Ob eine Steuererklärung notwendig wird, ist von den persönlichen Einkommensumständen abhängig. Während Beschäftigte mit allein dem normalen Arbeitsentgelt häufig davon ausgenommen sind, müssen Menschen mit ergänzenden Einkommen, speziellen Lohnersatzleistungen oder bestimmten Steuerklassenverknüpfungen grundsätzlich eine Erklärung einreichen.

Ebenso Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler sind generell zur Einreichung verpflichtet. Eine freiwillige Einreichung kann sich aber für einige auszahlen, um denkbare Steuerrückerstattungen zu bekommen.

(Mit Angaben www.merkur.de/20.02.2025)

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