Steigerung Pflegegeld ab 2025: Das gibt es bei Pflegegrad 3
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Die Pflegereform bewirkt eine Verbesserung bei den Pflegeleistungen. Für Menschen mit Pflegegrad 3 bringt das eine Erhöhung bei den Hilfsgeldern.
2023 hat das „Bundesministerium für Gesundheit“ eine Reform der Leistungen in der Pflegeversicherung vereinbart. Das hat ebenfalls geldliche Effekte auf Pflegeleistungen ab 2025.
Wie entfalten sich nun die Beträge für Entlastungsbetrag, Pflegegeld und Pflegesachleistungen ab 2025?
Welche Leistungen empfangen Personen mit Pflegegrad 3 im kommenden Jahr? Hierzu eine Übersicht:
Was heißt Pflegegrad 3 und welche Leistungen dürfen Betroffenene erwarten?
Menschen mit Pflegegrad 3 brauchen immer wieder extreme Betreuung und Pflege, wie „Familiara“ informiert. Die Pflegeversicherung präsentiert ihnen eine Großzahl an Leistungen, um die Lebensqualität zu steigern und die Versorgung zu gewährleisten. Hierzu zählen:
- Pflegesachleistungen: Leistungen, die von Sozialstationen absolviert werden, etwa Unterstützung bei der Haushaltsführung, der Körperpflege oder der Ernährung.
- Entlastungsbetrag: Ein Betrag, der für die Beanspruchung von Verhinderungspflege oder vorübergehende Pflege eingesetzt werden kann.
- Pflegegeld: Ein Geldbetrag pro Monat, den Pflegebedürftige zur Vergütung von Pflegehilfen oder zur eigenständigen Pflege einsetzen können.
Die Beträge für Menschen mit Pflegegrad 2 erhöhen sich ab 2025 ebenfalls und Menschen mit Pflegegrad 1 dürfen auch ohne Anrecht auf Sachleistung und Pflegegeld Steigerungen erwarten.
Übersicht: Wie steigern sich 2025 die Leistungen bei Pflegegrad 3?
Sämtliche Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden ab Januar 2025 angehoben, so informiert „Pflege ABC“. Das trifft auf den häuslichen, teil- und * vollstationären Bereich der Pflege zu.
Geauer gesagt: Sämtliche Pflegeleistungen werden um 4,5 Prozent erhöht. Damit erhöhen sich gleichfalls die Beträge für Menschen mit Pflegegrad 3 im kommenden Jahr gegenüber 2024 um 4,5 Prozent.
So werden Leistungen für Pflegegrad 3 in 2025 angehoben:
Abhängig vom Grad der Pflege variieren die Leistungen und Aufschläge bei der Pflegeversicherung.
(Mit Angaben www.echo24.de/leben/19.11.2024)