Staatliches Pflegegeld ab 2025 um 4,5 Prozent erhöht

Staatliches Pflegegeld ab 2025 um 4,5 Prozent erhöht

Aus dem Umfeld der sozialen Pflegeversicherung wird das staatliche Pflegegeld 2025 erhöht. Die Angleichungen zum Jahreswechsel wurden im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) vereinbart und bewirken für unterschiedliche Leistungen eine Steigerung um 4,5 Prozent. Die Leistungen wurden schon 2024 um 5 Prozentpunkte angehoben.

Trotzdem bleibt der selber zu übernehmende Eigenanteil von Pflegebedürftigen mit im Mittel 2.600 Euro für die stationäre Pflege wegen der drastisch erhöhten Preise konstant teuer.

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Daneben sollen gemäß dem Bundesministerium für Gesundheit mit der automatischen Angleichung der Pflegeleistungen die Vergütungen in Bezug auf die Preisentwicklung geordnet selbständig dynamisiert“ werden.

Absicht jener Aktionen ist es, die wirtschaftliche Hilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörigen zu erhöhen, um den angestiegenen PflegeKosten gewachsen zu sein. Die Angleichung soll in Zukunft alle 3 Jahre stattfinden; die unmittelbar bevorstehende
Steigerung ist auf den 1. Januar 2028 datiert.

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Die zentralen Angleichungen zum nächsten Jahr

Pflegesachleistungen 2025
Pflegestufe 1: kein Anrecht
Pflegestufe 2: 796 Euro (davor: 761 Euro)
Pflegestufe 3: 1.497 Euro (davor: 1.432 Euro)
Pflegestufe 4: 1.859 Euro (davor: 1.778 Euro)
Pflegestufe 5: 2.299 Euro (davor: 2.200 Euro)

Pflegegeld 2025
Pflegestufe 1: kein Anrecht
Pflegestufe 2: 347 Euro (davor: 332 Euro)
Pflegestufe 3: 599 Euro (davor: 573 Euro)
Pflegestufe 4: 800 Euro (davor: 765 Euro)
Pflegestufe 5: 990 Euro (davor: 947 Euro)

Zusätzliche Steigerungen sind für die Verhinderungspflege, vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tages-/Nachtpflege sowie für den Entlastungsbetrag, für Wohnumgebung besser werdende Methoden plus Pflegehilfsmittel bestimmt.

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Gesetzliches Pflegegeld häufig nicht genügend

Unbeschadet der Steigerungen ist das gesetzliche Pflegegeld nicht genügend, um die entstehenden Kosten für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige komplett aufzufangen. Darum müssen pflegende Angehörige häufig ihre Arbeitszeit verringern bzw. ihre Erwerbstätigkeit ganz beenden.

Dadurch kommt es in der Folge zu einem gewaltigen wirtschaftlichen Defizit. Belastungen bezüglich der Zuzahlungen für die stationäre oder ambulante Pflege, für Hilfsmittel sowie Medikamente, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden, kommen noch obendrauf.

Um die Pflegebedürftigen wirtschaftlich zu unterstützen, ist häufig eine Pflegezusatzversicherung* oder eine Pflegetagegeldversicherung ideal.

Im Pflegefall erstattet sie pro Monat einen bestimmten Betrag, der zur freien Verfügung steht. Abhängig von der jeweiligen Pflegestufe dürfen die Versicherungsnehmer den zu erstattenden Betrag selber festlegen.

Informationen aus:
Pflege.de
BVA
Allgäuer Zeitung

Debeka steigert PKV-Beiträge: Ab 2025 bis 40 Prozent Erhöhung

(Mit Angaben aus www.check24.de/pflegeversicherung/20.12.2024)

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