Sonderzahlung: Dieser erlaubte Kniff steigert deine Rente
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Wer früher als erwartet in die Rente startet, kann mit Sonderzahlungen Abschläge kompensieren. Hierbei kommt eine Vorschrift zum Tragen, von der auch du auf anderer Weise profitieren kannst.
Diese Mehode ist bei Hauskrediten üblich: Kreditinstitute lassen grundsätzlich einmal jährlich eine Sonderzahlung zu, die zahlreiche Darlehensnehmer bereitwillig leisten.
Dadurch haben sie ihren Kredit früher abbezahlt und die Kosten für Zinsen reduzieren sich. Gleichwohl diese Methode bei einer Baufinanzierung nahezu jedem zur Verfügung steht, gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung scharfe Bedingungen für eine Sonderzahlung.
Denn sie sind größtenteils dafür vorgesehen, Abschläge zu kompensieren, die Beitragszahler bei einem verfrühten Rentenstart akzeptieren müssen. Wer allerdings denkt, seine anschließende Rente ausnahmslos mit Zusatzzahlungen erhöhen zu können, selbst wenn er zunächt beim Erreichen der Regelaltersgrenze in die Rente starten möchte, der ist auf dem Holzweg. Doch es gibt eine Alternative, das über einen Abstecher zu bewerkstelligen.
Scheinbare Hürde steigert deine Rente
Dabei kannst du von einer Vorschrift profitieren, die sich für andere Leute wie eine Hürde darstellt. Wer also beabsichtigt, vorzeitiger die Rente zu starten und dazu im Vorfeld Ausgleichszahlungen leistet, den macht die die Deutsche Rentenversicherung auf eine Eigentümlichkeit aufmerksam: „Eine Rückzahlung der Sonderzahlungen passiert nicht.„
Das ist für Situationen vorgesehen, dass gesetzlich Rentenversicherte irgendwann doch vorhaben, bis zum Regelrenteneintrittsalter berufstätig zu sein. Sobald das Geld bei der Rentenversicherung eingetroffen ist, ist eine Rückerstattung nicht möglich.
Mutet zunächst unfair an, zumal es jetzt ohne vorzeitige Rente auch keinerlei Abschläge mehr zu kompensieren gilt, aber die geleisteten Sonderzahlungen haben einen Nutzen: Sie bewirken, dass sich deine anschließende allgemeine Altersrente für immer und ewig erhöht.
Keine Verpflichtung, in den Vorruhestand zu gehen
Wer demnach überhaupt nicht beabsichtigt, in den Vorruhestand zu gehen, doch höhere Beträge wie eine Abfindung einsetzen möchte, um seine Rente zu steigern, kann diesen erlaubten Kniff anwenden.
Erkläre dazu fürs Erste bei der Rentenversicherung, höchstwahrscheinlich eine verfrühte Altersrente mit Abschlägen anstreben zu wollen.
Die sich anschließenden Ausgleichszahlungen binden dich nicht daran, die vorgezogene Rente auch wirklich zu nutzen. Dafür kannst du am Ende eine gesteigerte monatlichen Rente genießen.
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Aber es gibt 3 Bedingungen, die du abdecken musst, um generell Sonderzahlungen entrichten zu können:
Du musst in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein, wenigstens 50 Jahre alt sein, jedoch die Regelaltersgrenze noch nicht erfüllt haben.
Dazu musst du bis zum beabsichtigten vorgezogenen Rentenstart wenigstens 35 Versicherungsjahre absolviert haben.
Hier gibt es weitere Informationen zur Frührente.
Genutzte Angaben:
deutsche-rentenversicherung.de: „Rentenabschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen„.
vlh.de: „Sonderzahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung„.
(Mit Angaben www.t-online.de/finanzen/29.01.2025)
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