Senioren: Unabsichtliche Verteuerung der Kfz-Prämie durch Spartipp
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Ältere Autobesitzer tragen ein erhöhtes Risiko in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden. Deshalb bezahlen sie erheblich mehr für ihre Auto–Versicherung als jüngere Autofahrer.
Ein populärer Kniff, um den Alterszuschlag zu vermeiden, ist das Fahrzeug als Zweitwagen über das Kind mitversichern zu lassen.
Das kann die Ausgaben für die Versicherung bestmöglich um bis zu 54 Prozent reduzieren. Aber aufgepasst: Wer dabei nur einen kleinen Fehler macht, bezahlt zum Schluss nicht weniger, sondern um bis zu 113 Prozent mehr. Das belegt eine Erhebung des Vergleichsportals Verivox*.
Kostspieliger Zuschlag bei anfänglicher Versicherung eines Zweitwagens
Die Ursache: Versichern Autofahrer zum ersten Mal einen Zweitwagen, werden sie in die Schadensfreiheitsklasse ½ eingruppiert.
Wollen Ältere folglich das Auto auf ein jüngeres Familienmitglied versichern, um den Alterszuschlag zu vermeiden, sollten sie ebenfalls die Schadenfreiheitsklasse im Blick haben, in die das Fahrzeug eingruppiert wird.
„Die Schadenfreiheitsklasse zählt zu den fundamentalsten Einflussgrößen bei der Festlegung des Auto-Versicherungsbeitrags„, informiert Wolfgang Schütz, Verivox-Versicherungsvergleich GmbH.
“ War in den letzten Jahren ein Zweitwagen durch ein Familienmitglied mitversichert, können diese Schadenfreiheitsklassen in der Tat erneut zum Leben erweckt werden.„
Für einen 85–jährigen Autofahrer wird die Auto–Versicherung um 18 Prozent (148 Euro) kostspieliger, wenn er seinen VW Golf über einen 30 Jahre jüngeren Angehörigen in der Schadenfreiheitsklasse ½ mitversichert. Die Zusatzausgaben für unter 85-jährige Autobesitzer sind noch teurer.
Sie vergüten einen niedrigeren Alterszuschlag, wenn sie ihr Fahrzeug selber versichern. Ein 75–Jähriger entrichtet 63 Prozent (359 Euro) mehr, wenn er sein Auto über ein 30 Jahre jüngeres Familienmitgleid versichert, ein 65–jähriger Golf-Fahrer entrichtet über das 2-fache (444 Euro Zuschlag oder 113 Prozent).
45 Prozent Einsparung nach Übergabe von Schadenfreiheitsklassen
Billiger wird es, wenn der Älteste seine Schadenfreiheitsklassen überträgt. Sie können ebenfalls auf unmittelbare Familienangehörige wie Ehepartner, Enkel oder Kinder übergeben werden.
Die Anzahl der Klassen, die übertragen werden können, orientiert sich an den Jahren, die ein Versicherter eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Das 30 Jahre jüngere Kind des 85-jährigen Golf-Fahrers kann aus diesem Grund mit SF-Klasse 35 die Eingruppierung des Elternteils komplett erhalten. Versichert der Ältere dann sein Auto über sein Kind, ist der Versicherungsbeitrag um 45 Prozent billiger als bei einer Versicherung auf seinen eigenen Namen.
Ebenfalls kann der 75-Jährige mit der Übergabe der Schadenfreiheitsklassen an sein Kind seine Prämie reduzieren. Für ihn wird es um 13 Prozent billiger, sein Kind wird in die Klasse 27 eingruppiert. Der 65-jährige Golf-Fahrer vergütet dagegen selbst nach Übergabe seiner Schadenfreiheitsklassen mehr.
Als Mitfahrer versichert spart bis zu 54 Prozent
„Die Übergabe der Schadenfreiheitsklassen ist unabänderlich„, betont Wolfgang Schütz. „Autobesitzer haben keine Chance, diese Klassen zurückzugewinnen. Diese Beschlussfassung sollte darum ausführlich durchdacht werden.„
Eine Gelegenheit, die Prämie zur Autoversicherung zusätzlich zu verringern, ist die Zulassung des Autos auf einen jüngeren Angehörigen. Als mitversicherter Autobenutzer ist die Unfallgefahr des 85-Jährigen zu vernachlässigen.
Der Versicherungsbeitrag kostet lediglich 34 Euro mehr, als bei einer exklusiven Versicherung des 55-jährigen Angehörigen und reduziert die Prämie für den Älteren um 54 Prozent. Doch Vorsicht: Selbst hierbei spart der 65-Jährige nichts.
Verfahrensweise
In den Beispielkalkulationen sind die Grundvoraussetzungen mit Ausnahme vom Alter und der Schadenfreiheitsklasse übereinstimmend: Die Versicherunsnehmer aus Hamburg haben einen VW Golf VIII 1.0 TSI mit einer Fahrleistung von 10.000 km im Jahr.
(Mit Angaben www.verivox.de/presse/07.03.2025)