Rentenversicherung: Wieso der Brief für Rentner so bedeutend ist
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In Deutschland sind ab 2025 rund 22 Millionen Rentenbezieher von mehreren Veränderungen betroffen. So wird etwa ab Juli die Rente angehoben. Zusätzlich wurde die Hinzuverdienstgrenze für Erwerbsminderungsrentner angeglichen.
Zahlreiche Rentenempfänger erwartet auch eine höhere Steuerbelastung. Diesbezüglich bekommen sie jetzt einen Brief von der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Rentner kriegen Schreiben: Weshalb der Brief der DRV so bedeutend ist
Die Rentenversicherung verschickt gerade bedeutende Nachrichten zur Rente, die für die Steuererklärung maßgeblich sind. Diese Briefe kommen bei den Rentenbeziehern in den nächsten Tagen und Wochen an.
Die Angaben werden gemäß der DRV zeitgleich auch sofort an das Finanzamt übersendet Das hat den Vorteil, dass in der Steuererklärung in die Anlage Vorsorgeaufwand sowie in die Anlage R nichts mehr eingetragen werden muss.
„Lediglich wenn du das Resultat deiner Steuererklärung mittels eines Steuerkalkulationsprogramms zuvor kennen willst, musst du deine Angaben ausfüllen. Die Rentenbezugsbescheinigung informiert dich exakt darüber, in welche Felder der Steuerformulare die Zahlen einzugeben sind“, so die DRV.
Wer bislang von der DRV keine Rentenbezugsbescheinigung bekommen hat, muss sie vermutlich erst anfordern. Wenn sie einmal beantragt wurde kommt sie für die folgenden Jahre ganz automatisch. Renten-Empfänger dürfen den Antrag gemütlich von daheim aus online stellen.
Nicht allein Rentner bekommen Schrieb: Arbeitnehmer kriegen ebenfalls Brief
Nicht allein Rentenbezieher, ebenso Arbeitnehmer bekommen zum Jahresanfang Nachrichten zur Rente. Von Januar bin Ende Februar verschickt der Arbeitgeber die Jahresmeldung. Sie beeinhaltet ein Duplikat der Nachrichten, welche an die Rentenversicherung übermittelt wurden, inklusive Informationen zum Einkommen und zur Beschäftigungszeit.
Arbeitnehmer sollten diese Informationen genauestens kontrollieren, zumal Unkorrektheiten ungünstige Effekte auf die Rentenanwartschaft haben können.
Sämtliche Rentenbezieher, deren steuerpflichtiges Einkommen 2024 mehr als 11.784 Euro beträgt, müssen eine Steuererklärung einreichen. Paare genießen einen Freibetrag von 23.568 Euro.
Wer diese Beträge nicht erreicht, braucht keine Steuererklärung einzureichen und entrichtet dann auch keine Steuern. Es können aber alle freiwillig eine Steuererklärung abgeben, um von eventuellen Steuervorteile zu profitieren.
(Mit Angaben www.wa.de/wirtschaft/18.01.2025)
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