Rentenversicherung: Das ändert sich 2025 bei der Rente
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Ein verbessererter Garantiezins für Verträge in der privaten Altersvorsorge*, erweiterter Dazuverdienst bei Erwerbsminderung und teurere Beiträge für Besserverdiener:
Zur Jahreswende gibt es mehere Neuerungen zum Thema Rentenversicherung. Dieser Beitrag zeigt auf, welche Neuerungen ab dem 1. Januar 2025 gültig werden.
Vorab gesagt: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt unverändert. Er beläuft sich nach wie vor auf 18,6 Prozent und wird damit seit 8 Jahren nicht mehr angeglichen.
Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Arbeitslosen– und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, erhöht sich ab dem 1. Januar 2025 auf 8.050 Euro pro Monat.
Sie ist für das komplette Bundesgebiet gültig: 2024 zählten noch verschiedene Werte für die neuen und alten Bundesländer.
Dadurch müssen Besserverdiener teurere Rentenbeiträge entrichten: Die Schwelle stand im vergangenen Jahr noch bei 7.450 Euro (Ost) und 7.550 Euro (West).
Ebenso erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflege– und Krankenversicherung auf 5.512,50 Euro pro Monat. Für den Betrag, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, werden keine Beiträge mehr fällig.
Höchst- sowie Mindestbeitrag und besteuerter Anteil
Für freiwillige Versicherungsnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung erneuern sich auch der Höchst- und Mindesbeitrag. Der Höchstbeitrag erhöht sich zum Jahresanfang von 1.404,30 Euro auf 1.497,30 Euro, der Mindestbeitrag von 100,07 Euro auf 103,42 Euro im Monat.
Der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente erhöht sich bis 2058 jedes Jahr um 0,5 Prozent.
Wer 2025 Rentner wurde, muss demnach anstelle bisher 83 Prozent dann 83,5 Prozent seiner monatlichen Rente mit seinem individuellen Steuersatz versteuern. Der Umfang dieses Anteils ist ab dem Rentenstart lebenslang und ebenso für eine staatlich unterstützte Rürup-Rente bindend.
Steuerlich unterstützter Höchstbetrag
Der Höchstbetrag, bis zu dem Beiträge zu einer Rürup–Rente* oder einer gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben von der Einkommenssteuer abgesetzt werden kann, erhöht sich auch.
Der steuerliche Höchstbetrag erhöht sich von 27.566 Euro auf 29.344 Euro. Für verheiratete Personen verdoppelt sich der Betrag auf 58.688 Euro.
Der Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung wird bei Angestellten davon noch abgesetzt, weil auf den Steuern abgeführt wurden. Der Höchstbetrag ist auch dann gültig, wenn du Rentenbeiträge an eine landwirtschaftliche Alterskasse oder ein berufsständisches Versorgungswerk abführen solltest.
Dazuverdienstgrenze bei Erwerbsminderung
Wer eine Erwerbsminderungsrente bekommt, kann ab 2025 außerdem zusätzlich dazuverdienen. Die jährliche Verdienstgrenze pro Jahr erhöht sich bei vollständiger Erwerbsminderung auf fast 19.661 Euro und bei nicht uneingeschränkter Erwerbsminderung auf 39.322 Euro.
Private Vorsorge – Zinssatz erhöht sich auf 1,0 Prozent
Wer für den Ruhestand mit einer privaten Rentenversicherung Vorsorge betreibt, kann bei einem neuen Vertragsabschluss ab dem 1. Januar 2025 einen ansteigenden Garantiezins erwarten: Der Garantiezins erhöht sich von 0,25 auf 1 Prozent.
Das ist der Zinssatz, den die privaten Versicherungsunternehmen ihrer Kundschaft maximal zusichern dürfen, und wird auch Höchstrechnungszins genannt. Er zählt hauptsächlich bei gängigen Rentenpolicen mit einer konstanten Verzinsung.
Doch ebenso bei Fondspolicen hat er Auswirkungen auf den garantierten Rentenfaktor, der festlegt, wie viel Rente pro Monat du je 10.000 Euro angehäuftem Kapital bekommst.
Erhöht sich der Garantiezins, steigt grundsätzlich auch der Rentenfaktor. Dann bekommst du mehr Rente für das Guthaben im Vertrag.
(Mit Angaben www.check24.de/27.12.2024)