Rente sinkt: Krankenkassen-Beiträge klettern um bis 1.120 Euro jährlich
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Rente sinkt: Krankenkassen-Beiträge klettern um bis 1.120 Euro jährlich

Ab März 2025 sinkt bei etlichen Senioren die Rente um bis zu 1.120 Euro jährlich. Das liegt an den erhöhten Zusatzbeiträgen bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Der Übergang zu einer billigeren Krankenkasse kann die zusätzlichen Zahlungen abschwächen und Einsparungen von bis zu 847 Euro jährlich bewirken. Das belegt eine neue Erhebung des Vergleichsportals Verivox.

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Zweifache Belastung: Beitragsgrenze und Zusatzbeiträge werden angehoben

Zur Jahreswende haben sich die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen wieder einmal erhöht. Der höchse Wert liegt hier bei 2,4 Prozent.

Dabei vergüten Rentenbezieher 50 Prozent des Zusatzbeitrages aus eigener Tasche, die übrigen 50 Prozent bezahlt die Rentenkasse. Extra kostspielig wird es für Rentenempfänger mit größeren Einkommen.

Die Beitragsbemessungsgrenze (Maximalbetrag zur Bemessung der Beiträge zur Krankenkasse) hat sich ebenfalls von 62.100 Euro auf 66.150 Euro erhöht. Wer diesen Grenzwert überschreitet, muss demnächst jährlich bis zu 1.120 Euro zusätzlich für seine Krankenversicherung berappen.

Ein Großteil der Versicherungsnehmer registrierte die verteuerten Kosten unmittelbar zum Jahresanfang. Dagegen haben Rentenbezieher die erhöhten Abzüge erst nach 2 Monaten zu erwarten, so die Gesetzeslage.

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Ältere mit einer Standardrente berappen jährlich bis zu 255 Euro zusätzlich

Gemäß Deutscher Rentenversicherung beläuft sich die Standardrente (Eckrente) momentan auf monatlich 1.769,40 Euro. Das bekommt ein Rentner, der 45 Jahre lang Beitragszahlungen geleistet hat und immer ein mittleres Einkommen erhalten hat.

Durch die erhöhten Beiträge zur Krankenkasse müssen Ältere mit einer Eckrente bis zu 255 Euro jährlich mehr berappen

Schon 2024 haben viele Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge angehoben„, erklärt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer Verivox- Versicherungsvergleich. „Die kletternden Kosten in der Krankenversicherung bewirken bei vielen Älteren eine immer stärker werdende finanzielle Belastung.

Ohne Umgestaltungen und ohne eine wirtschaftlichere Finanzausrichtungen der Krankenkassen müssen gesetzlich Versicherte demnächst mit zusätzlichen Steigerungen kalkulieren.“

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Sonderkündigungsrecht: Wechsel der Krankenkasse erspart bis 847 Euro

Um den Finanzplan rasch und nachhaltig zu erleichtern, kann sich ein Übergang zu einer anderen Krankenkasse auszahlen. Bei den zur Verfügung stehenden Krankenkassen im gesamten Bundesgegiet steht der Zusatzbeitrag momentan zwischen 1,84 und 4,40 Prozent.

Der Übergang aus der kostspieligsten zur billigsten Krankenkasse beschert Rentenbeziehern mit Eckrente eine Einsparung von jährlich 272 Euro. Ruheständler mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze dürfen ihre Beitragszahlungen gar um bis 847 Euro pro Jahr reduzieren.

Versicherungsnehmer haben bei Anhebnung des Beitrags ein Sonderkündigungsrecht„, informiert Wolfgang Schütz. „Auch wer ab wenigstens 1 Jahr von seiner laufenden Krankenkasse betreut wird, kann mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende des Monats die Kasse wechseln.

Das erzeugt eine erhebliche wirtschaftliche Erleichterung und bedarf keinerlei Einschränkungen bei bedeutenden Leistungen.“ Fast 95 Prozent der Kassenleistungen sind gesetzlich vorgegeben und dadurch gleichbedeutend.

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(Mit Angaben www.verivox.de/28.02.2025)

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