Regierung plant für E-Fuels Entlastung bei der Kfz-Steuer
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Die Automobilindustrie in Deutschland macht derzeit schwierige Zeiten durch, weil sich das Interesse an E-Autos in Grenzen hält. Jedenfalls nicht bei den Elektroautos, die von Automobilherstellern wie VW, BMW und Mercedes-Benz angeboten werden, zumal der chinesische Wettbewerb jetzt ebenfalls in Europa, von Erfolg gekrönt, billige E-Autos präsentiert.
Als Reaktion darauf hat die EU Strafzölle auf chinesische E-Autos angeordnet. Diese Vorgehensweise wird dagegen ebenfalls im europäischen Automobilsektor kritisch beurteilt.
Darum will die Bundesregierung jetzt Platz machen und einen Alternativvorschlag entwickeln. E-Fuels sollen verstärkt eingesetzt werden und als umweltschonender Kraftstoff in Verbrennern verwendet werden. Diesbezüglich wurde jetzt eine neue gesetzliche Regelung eingebracht.
Lindner will E-Fuels bei der Kfz-Steuer entlasten: Raus aus der Ecke?
Das Bundesfinanzministerium will zusätzliche unweltfreundliche Antriebsmöglichkeiten für Fahrzeuge von der Kfz-Steuer entlasten. Dieser Referentenentwurf wurde am 8. Oktober 2024 publiziert. Es folgt dann innerhalb der Bundesregierung (SPD und Grünen) eine Abstimmung bevor das Bundeskabinett endgültig einwilligt.
Das Finanzministerium will E-Fuels, wie E-Autos, fortan in der Besteuerung entsprechend unterstützen. Dadurch sollen sie aus der Ecke hinaustreten.
Als Resultat dürften danach ebenfalls Verbrenner unterstützt werden, wenn sie einzig und allein mit synthetischen Treibstoffen aus erneuerbaren Energien bewirtschaftet werden.
Grundbedingung dazu wäre eine Genehmigung der Verkehrsbehörden, dass es dabei um ein umweltschonendes Kraftfahrzeug geht.
Kfz-Steuer orientiert sich in Deutschland an der CO₂-Freisetzung
E-Autos sind für die ersten 10 Jahre nach der erstmaligen Zulassung vollständig von der Kfz-Steuer ausgenommen. Das ist für Anschaffungen bis 2030 gültig.
Nach Informationen des Zolls wird nach Auslaufen der Frist für das Automobil ein Preisnachlass von 50 Prozent auf die Kfz-Steuer eingeräumt.
Die Kfz-Steuer orientiert sich bei Verbrennern an der CO₂-Freisetzung: Je mehr Treibhausgase an die Erdatmosphäre übergebent werden, desto größer ist die Steuerbelastung.
Auf der Internetpräsenz des Bundesfinanzministeriums wird hierfür ein Rechner zur Verfügung gestellt, mit dem sich die steuerliche Belastung ermittel lässt.
Für Oldtimer (historische Fahrzeuge) bestehen noch Besonderheiten, die alles in allem 191,73 Euro an Kfz–Steuer entrichten müssen.
Fahrzeuge und Hybride, die mit alternativen Treibstoffen bewirtschaftet werden, sind bislang steuerlich nicht bevorzugt. Immerhin setzen derartige Automobile bereits weniger CO₂ frei, wodurch sich die Steuerbelastung reduziert.
Im Verkehr Treibhausgase reduzieren: E-Fuels-Only-Gesetz
Gemäß der Rohfassung für das E-Fuels-only-Gesetz wurden 2022 im Verkehrsbereich für Deutschland 148 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt, ungefähr 20 Prozent sämtlicher CO₂-Austritte. Auf den Straßenverkehr kommen davon 97 Prozent. Umweltschondende Antriebsformen wie E–Fuels, Batterien oder Wasserstoff-Brennzellen sollen das verändern.
E-Fuels sind generell Treibstoffe, die mittels erneuerbarer Energien produziert werden. Die Kraftstoffe werden demnach künstlich produziert, anstelle Gas und Öl aus dem Erdreich zu holen.
Sie setzen ebenfalls CO₂ frei, jedoch nur in der Menge, wie sie zuvor aus der Erdatmosphäre herausgezogen wurden, etwa durch Pflanzen, wenn das E-Fuel aus pflanzlichen Überresten hergestellt wird. Spezialisten sind durchaus misstrauisch, ob sich E-Fuels im Fahrzeugsektor zu einem Massenabsatz entwickeln können.
(Mit Angaben www.fr.de/wirtschaft/10.10.2024)
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