Ohne Mietnebenkosten: Hier müssen Mieter nichts bezahlen
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Zur Miete wohnen ist kostspielig, besonders die Nebenkosten können den Preis explodieren lassen. Darum müssen Mieter wissen, was, wann und wie sie tatsächlich zur Kasse gebeten werden.
Wenn es lediglich um die Miete gehen würde, könnten zahlreiche zur Miete wohnende Menschen eine Menge Geld einsparen. Aber ein Großteil der Mieter in Deutschland bezahlt die Kaltmiete und AUCH Nebenkosten.
Und gerade diese können extrem teuer ausfallen. Doch es gibt hingegen auch Sonderfälle, in denen Mieter lediglich niedrige oder sogar gar keine Mietnebenkosten berappen müssen. „echo24.de“ informiert, in welchen Situationen das zutrifft und was Mieter beachten müssen.
Wann müssen Mieter keine Nebenkosten berappen?
Kein Hinweis im Mietvertrag
Nebenkosten dürfen lediglich in Rechnung gestellt werden, wenn das ausdrücklich im Mietvertrag festgelegt wurde. Gibt es eine diesbezügliche Regelung nicht, muss der Vermieter sämtliche Nebenkosten selber übernehmen. Mieter tragen hier allein die Kaltmiete.
Inklusivmiete oder Pauschalmiete
Etliche Mietverträge stützen sich auf eine Inklusivmiete oder Pauschalmiete. Das heißt, dass die Miete schon sämtliche Nebenkosten beeinhaltet. Darüberhinaus gibt keine spezielle Abrechnung mehr. Der Vermieter darf keine hinzukommenden Kosten in Rechnung stellen.
Untaugliche oder nicht erstellte Betriebskostenabrechnung
Wenn der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung anzufertigen hat, muss er das bis spätestens 1 Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraums erledigt haben. Wird dieser Termin nicht eingehalten oder ist die Abrechnung nicht korrekt, kann der Mieter möglicherweise die Bezahlung ablehnen.
Keine umlagetauglichen Kosten
Gemäß Betriebskostenverordnung bestehen eindeutige Regelungen, welche Kostenarten auf den einzelnen Mieter umverteilt werden können. Hierzu zählen etwa Wasser, Heizung, Müllentsorgung oder Hausmeistertätigkeiten. Instandhaltungen, Verwaltungskosten oder bauliche Maßnahmen zur Wertsteigerung der Gebäude kann der Vermieter nicht als Nebenkosten in Rechnung stellen.
Nicht erstellte Verbrauchserfassung
Manchmal gibt es für bestimmte Mietparteien besondere Vereinbarungen. So etwa sind Nutzer von Sozialwohnungen oder Studenten in Wohnheimen zum Teil von speziellen Nebenkosten ausgenommen.
Generell gilt aber: Nebenkosten können lediglich dann abgerechnet werden, wenn sie explizit im Mietvertrag festgeschrieben wurden. Ist eine solche Regelung im Vertrag gar nicht vorhanden, muss der Vermieter sämtliche Mietnebenkosten selber übernehmen, informiert Finanztipp.
Mieter müssen dann nur die reine Kaltmiete entrichten. Des Weiteren besteht auch eine bestimmte Miet–Form. So sind bei einer Pauschalmiete die Nebenkosten schon pauschalisiert in der Miete enthalten und brauchen nicht über die Nebenkostenabrechnung bezahlt zu werden, informiert wie der Mieterverband.
Wer aber zur Miete noch Nebenkosten berappen muss, sollte achtgeben, dass keine regelwidrigen Kostenelemente aufgeführt werden, zumal diese gar nicht übernommen werden müssen.
In einem Mehrfamilienhaus muss etwa auch ein Zähler installiert sein, um den tatsächlichen Bedarf exakt durchleuchten zu können. Spezielle Vereinbarungen können die Verpflichtung zur Bezahlung von Nebenkosten immer beenden.
Auf die Zeit achten: Müssen Mieter die Nebenkostenabrechnung vergüten, wenn sie nicht rechtzeitig vorliegt?
Doch was passiert, wenn die Nebenkostenabrechnung nicht rechtzeitig zugestellt wird? Befolgt der Vermieter die Abrechnungsdauer von 1 Jahr nicht, kann der Mieter eine denkare Nachzahlung ablehnen. Ein eventuelles Guthaben muss aber ausgeschüttet werden, wie Mineko vom Portal für Mietnebenkosten, erläutert.
Mieter müssen nicht automatisch Nebenkosten entrichten. Eine genaue Kenntnis des Mietvertrags, der Nebenkostenabrechnung und der gesetzlichen Bestimmungen kann hilfreich sein, unerlaubten Forderungen aus dem Weg zu gehen. Wer dennoch Zweifel hat, sollte sich rechtlichen Beistand suchen oder den Mieterverein aufsuchen.
Ab und zu gibt es auch extrem auffällige Geschehnisse: Für einen verlorenen Schlüssel forderte ein Vermieter 132.000 Euro – wann müssen Mieter das bezahlen?
(Mit Angaben www.echo24.de/leben/10.02.2025)
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