Neue Grundsicherung: Diese rigorosen Gesetze haben Bezieher zu erwarten
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Neue Grundsicherung: Diese rigorosen Gesetze haben Bezieher zu erwarten

Die Neue Grundsicherung ersetzt nun das Bürgergeld. Damit haben Betroffene weitreichende Umgestaltungen zu erwarten. Der Wechsel in die Neue Grundsicherung ist beschlossen:

Die Union hat sich bei der Grundsicherung in maßgeblichen Argumentationen gegen die SPD behauptet. „Das jetztige System des Bürgergelds formen wir zu einer Neuen Grundsicherung für Arbeitslose um“, erklärt die Bild aus dem Diskussionspapier „Arbeit und Soziales“, das im Hinblick auf die Koalitionsgespräche entwickelt wurde.

Das Bürgergeld wird nach über 2 Jahren seiner Inkraftsetzung bereits wieder beendet. Dann müssen Bezieher von Grundsicherung sich auf weitreichende Umgestaltungen einstellen.

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Neue Grundsicherung: Pflicht zur Bewerbung und härtere Maßregelungen

Im Wahlkampf entfachte das Bürgergeld entgegengesetzte Auseinandersetzungen. Im Fokus der Auseinandersetzungen lagen denkbare Maßregelungen für Bezieher, die nicht arbeiten, ogleich sie dazu die Gelegenheit hätten. Jetzt ist festgelegt, dass die Neue Grundsicherung erheblich rigorosere Maßregelungen durchsetzen wird.

Jeder arbeitssuchende Mensch hat sich aus eigenem Antrieb um eine Arbeitsstelle zu kümmern“, ist im Diskussionspapier zu lesen, welches SPD und Union erstellt haben. Das bedeutet eine Verpflichtung zur Bewerbung, an die sich die Bezieher der Neuen Grundsicherung orientieren müssen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Jobcenter sollen ihnen bei der Arbeitssuche behilflich sein. Jeder Mensch soll in Zukunft „ein individuelles Beratungsangebot, Vermittlung und Hilfe“ erhalten, informiert das Arbeitsteam.

Wer diese Hilfe nicht annimmt, sich verweigert, eine Tätigkeit aufzunehmen oder eine unzureichende Mitwirkung erkennen lässt, soll „rascher, leichter und unbürokratischergemaßregelt werden.

Die Maßregelungen sollen gemäß dem Handelsblatt bis zum vollständigen Leistungswegfall möglich sein und Leute maßregeln, die immer wieder eine annehmbare Tätigkeit zurückweisen.

SPD und Union wollen dagegen bei der Verstärkung der Maßregelungen die „Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Auge behalten“. Diese definiert, dass Leistungsminderungen von über 30 Prozent nicht erlaubt sind. In welcher Weise diese beiden Vorgehensweisen der Arbeitsteams aufeinander abzustimmen sind, bleibt noch abzuwarten.

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Die Bemessungsverfahren der Regelsätze ändern sich auch, wie das Handelsblatt erläutert. Die Richtung der Regierung war es, die gegenwärtige Kaufkraftminderung bei der Bemessung der Regelsätze stärker zu berücksichtigen.

Binnen 2 Jahren wurden die Leistungen folglich um fast 25 Prozent angehoben. SPD und Union haben sich jetzt dahingehend verständigt, zu dem Bemessungsverfahren zurückzukehren, das vor dem Anfang der Coronapandemie gültig war.

Auch wissenswert für Bezieher von Grundsicherung ist das Konzept der Unterhändler von Union und SPD, Ämtern den Zugang auf sämtliche bedeutenden Angaben zu erlauben. Es soll einen „kompletten Datenaustausch zwischen Sicherheits-, Sozial- und Finanzbehörden“ geben, schreibt das Diskussionspapier vor.

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(Mit Angaben www.suedkurier.de/03.04.2025)

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