Ladetarife für Elektro-Autos: Kosten und Anbieter im Vergleich
Inhaltsverzeichnis
Wer sein Elektroauto an einer öffentlichen Ladestation aufladen möchte, hat die Auswahl zwischen unterschiedlichen Angeboten. Dieser Marktüberblick gibt eine erste Orientierung.
- Keine Gebühr für e–Charge bei ADAC–Mitgliedern
- Abrechnungspraxis mitunter unübersichtlich
- Erhebliche Differenzen bei Strompreise*
Nach Aussagen der Bundesnetzagentur existieren in Deutschland (Stand: Januar 2024) über 25.200 Schnellladepunkte und mehr als 98.200 Normalladepunkte für E–Autos. Erhebliche Unterscheidungen gibt es bei der Bezahlung und Handhabung.
In einigen Fällen wird die Stromzufuhr mittels einer App ausgelöst, in anderen Fällen benötigen Fahrer von E-Autos eine Ladekarte.
Bei Variante 1 wird unmittelbar über das Smartphone bezahlt, bei Variante 2 bekommst du zum Ende des Monats die Abrechnung über E-Mail oder auf dem Postweg zugeschickt.
Welchen Betrag du letztendlich für 1 kWh an einer öffenlichen Ladestation ausgeben musst, ist vom Anbieter abhängig und häufig nicht eindeutig zu erkennen.
Es werden unterschiedliche Tarife mit und ohne Grundgebühr angeboten. Manche Betreiber fordern sogar nach einer bestimmten Verweildauer an der Ladesäule einen Aufpreis je Minute.
Für das Aufladen an DC-, AC– und Hochleistungs–Ladesäulen müssen darüber hinaus verschieden hohe Preise bezahlt werden. Das hat den Effekt, dass Autofahrer ganz schnell die Übersicht verlieren.
E-Auto aufladen: So viel kostet das
Die ab 2022 kräftig in die Höhe geschnellten Strompreise* haben seitdem auch nicht vor den Ladestationen halt gemacht. So ziemlich sämtliche Betreiber haben ihre Preise kräftig erhöht. Preiserhöhungen um knapp 33 Prozent sind keine Ausnahme.
Fahrer von Elektro-Autos bekommen aushäusig nur dann und wann Strom billiger als 40 Cent je kWh. Seit längerem gehen die Strompreise* wieder runter, aber es braucht eine gewisse Zeit, bis das bei den Konsumenten ankommt. Sämtliche Ladestationen stellen Neben– und Spitzentarife zur Verfügung.
Die Tarifangebote der Anbieter
Generell bestehen 2 Gattungen von Diensteanbietern für Elektro-Mobilität: Einige Stromanbieter (z. B. Stadtwerke), richten sich auf „ihre“ Region aus und erlauben ihrer Kundschaft Zutritt zu den von ihnen bereit gestellten Ladestationen.
Wiederum andere Unternehmen erlauben den nicht regionalen Zugang auf Ladestationen unterschiedlicher Betreiber. Grundsätzlich ermöglichen sie das Laden im gesamten Bundesgebiet und sind stellenweise sogar im Ausland nutzbar.
Keine eigenen Stationen unterhalten dagegen Roaming–Netzwerke. Sie erstellen generell lediglich die Abrechnung für den verwendeten Strom. Darüber hinaus existieren Mischgattungen. Hier unterhalten Stromunternehmen eigene Ladestationen und treten gleichzeitig als Roaming–Anbieter auf.
In der Realität bedeutet das: Wer ständig weitere Entfernungen zurücklegt und die Geschäftsregion seines lokalen Versorgers verlässt, sollte lieber einen oder vielleicht sogar einige Verträge bei Anbietern von Elektromobilität mit E–Roaming vereinbaren.
Augen auf bei der Abrechnung
In Deutschland müssen für die Abrechnung nach kWh eichrechtskonforme Zähler in Normalladesäulen (AC) installiert werden. Das schreibt die ab 1. Januar 2018 gültige Eichrechtsverordnung so vor.
An üblichen Tankstellen sind die Diesel– und Benzinzapfstationen bereits längst geeicht. Bei Strom aus Ladesstationen ist ein flächendeckender Ausbau im Gange.
Die Problematik steckt dabei in der Technik: Die Installation von geeichten Zählern macht nur langsam Fortschritte. Für DC–Schnellladesäulen sind die eichrechtskonformen Zähler kostspielig, vorrangig dann, wenn sie aktualisiert werden müssen.
In Deutschland darf im Übrigen nicht mehr allein nach Zeit oder je Ladevorgang abgerechnet werden. Bis auf Weiteres wird das hingegen akzeptiert.
(Mit Angaben www.adac.de/01.08.2024)