Heizungsgesetz: Das ist für Eigentümer sofort gültig
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Über das Heizungsgesetz wurde in der Bundesregierung mächtig debattiert und es hat bein den Menschen Wellen geschlagen. Am 27.08.2024 beginnt nun die 3. Förderrunde:
Sämtliche Hauseigentümer und Wohnungsbesitzer dürfen sofort staatliche Förderung für den Wechsel älterer Öl– und Gasheizungen gegen umweltschonendere Lösungen anfordern.
Wem hilft denn diese Förderung?
Ab sofort dürfen auch Kommunen und Unternehmen sowie Vermieter von Einfamilienhäusern Anträge auf Unterstützung einreichen. Das gab die entsprechende Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bekannt.
Heizungstausch: Das sollten Mieter beachten
Durch die 3. Förderrunde des kritisierbaren Heizungsgesetzes steht das Vorgehen folglich sämtlichen bestimmten Gruppen zur Verfügung.
Bis dahin konnten schon private Eigentümer von selbst genutzten Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern staatliche Förerung in Anspruch nehmen. Ebenso war Gemeinschaften von Wohnungseigentümer (z.B mit Zentrahheizung) die Unterstützung längst zugänglich.
In welcher Höhe ist Förderung machbar?
Wenigstens 30 Prozent an Förderung sind beabsichtigt, ganz gleich ob Geschäfts– oder Wohngebäude. In Abhängigkeit von Einnahmen, Tempo und Durchführung des Heizungswechsels sind bis 70 Prozent Unterstützung machbar.
Für Eigentümer in selbstgenutzer Immobilie und bis 40.000 Euro steuerpflichtigem Jahreseinnahmen, ist ein Einnahmen-Bonus von 30 Prozent beabsichtigt.
Ein Tempo-Bonus in Höhe von 20 Prozent für den baldigen Wechsel älterer Öl– und Gasheizungen plus von älteren Biomasseheizungen und Nachtspeicherheizungen für eigengenutzte Inhaber kommt bis 2028 dazu.
Für Wärmepumpen*, die als Wärmeträger Abwasser, Wasser oder Erdboden einsetzen bzw. ein natürliches Kältemittel nutzen, gibt es gemäß Ministerium zusätzlich einen Effizienz-Bonus von ergänzenden 5 Prozent.
Was beabsichtigt das neue Heizungsgesetz?
Grundsätzlich beabsichtigt das neue Heizungsgesetz, dass ab 2024 jede neu installierte Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien bewirtschaftet werden muss.
Diese Richtlinien sind anfänglich lediglich für neue Gebäude im Neubaugebiet gültig. Funktionsfähige Heizungsanlagen dürfen auch zukünftig genutzt werden.
Wieso sind bis heute Hoffnungen an das Gesetz unerfüllt?
Gemäß BMWK sind bis heute knapp 93.000 Bewilligungen bestätigt worden. Die Menge beinhaltet dabei auch die Ergänzungsanträge von Eigentümern in Wohneigentum–Gemeinschaften und Mehrfamilienhäusern.
Nach eigener Darstellung erwartet das BMWK eine Steigerung der Förder-Quote aufgrund des Dazukommens der verbliebenen Gruppen. Die Menge der monatlichen Förderungen ist im Februar in die Höhe gegangen, steht jedoch weit unterhalb den Voraussagen.
Bis zum Ende 2024 erwartet der Verband einen Abverkauf von höchstens 200.000 Wärmepumpen. Nach der Zielsetzung der Ampelregierung sollen ab 2024 jährlich 500.000 Wärmepumpen eingebaut werden.
(Mit Angaben www.zdf.de/nachrichten/27.08.2024)