Gewollte Entlastungen könnten Stromkosten um 10 Prozent reduzieren
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Bei den Koalitions–Gesprächen zwischen CDU/CSU und SPD wurde festgelegt, die Stromsteuer für Privathaushalte auf den EU-Mindestwert zu verringern und die Gebühren für die Übertragungsnetze auf die Hälfte zu reduzieren.
Damit würden sich die Stromkosten um knapp 10 Prozent verringern. Das ist das Resultat einer Untersuchung des Online-Vergleichsportals Verivox*.
Haushalte könnten knapp 5 Milliarden Euro einsparen
Die beabsichtigte Reduzierung der Stromsteuer und die Absenkung der Netzentgeltgebühren könnten einen Haushalt mit 3 Personen und einem jährlichen Bedarf von 4.000 kWh um fast 145 Euro entlasten.
Ein Haushalt mit 2 Personen (Bedarf 2.800 kWh) könnte jährlich fast 101 Euro einsparen, Alleinstehende (Bedarf 1.500 kWh) fast 54 Euro.
Zusammengenommen könnten deutsche Haushalte nahezu 4,7 Milliarden Euro einsparen.
Stromsteuer ist ausschlaggebened für die Reduzierung
Für private Haushalte stellt die Stromsteuer (gegenwärtig 2,05 Cent pro kWh) fast 7 Prozent der Stromrechnung dar. Der EU-Mindeswert steht bei lediglich 0,1 Cent pro kWh.
Eine Verringerung im beabsichtigten Ausmaß könnte eine Familie mit einem jährlichen Bedarf von 4.000 kWh mit 93 Euro (brutto) unterstützen, denn nicht nur die Stromsteuer, auch die fällige Mehrwertsteuer würde sich reduzieren.

Ein Haushalt mit 2 Personen und einem Bedarf von 2.800 kWh dürfte eine Erleichterung von 65 Euro, ein Haushalt mit 1 Person (Bedarf 1.500 kWh) von 35 Euro zu erwarten haben.
Übertragungsnetzentgelte beeinträchtigen lediglich partiell die Netzgebühren für Haushalte
Die Netzentgelte für Höchstspannungsleitungen liegen gegenwärtig bei im Mittel 6,65 Cent pro kWh und sollen auf die Hälfte abgesenkt werden. Diese Reduzierung hat verschiedene Effekte auf unterschiedliche Gruppierungen der Endverbraucher. Für Privathaushalte bilden die Übertragungsnetzentgelte im bundesweiten Durschschnitt rund 20 Prozent der Stromnetzgebühren.
Eine Absenkung auf die Hälfte könnte eine Familie mit einem jährlichen Bedarf von 4.000 kWh um fast 52 Euro (brutto) jährlich unterstützen.
Ein Haushalt mit 2 Personen und einem Bedarf von 2.800 kWh dürfte eine Ersparnis von 36 Euro, ein Haushalt mit 1 Person (Bedarf 1.500 kWh) von 19 Euro zu erwarten haben.
„Zur Jahreswende 2023/2024 haben sich die Übertragungsnetzentgelte verzweifacht, weil ein beabsichtigter Zuschuss des Bundes für die Betreiber der Übertragungsnetze aufrund der desolaten Haushaltslage ausblieb. Die Verringerung auf die Hälfte könnte die Wucht teurer Energiekosten auf die Privathaushalte in Deutschland abschwächen„, informiert Thorsten Storck, Verivox-Energiefachmann.
(Mit Angaben www.verivox.de/presse/14.03.2025)