Gesetzliche Krankenkasse: Beitragserhöhung 2025 wie seit Jahrzehnten nicht
Inhaltsverzeichnis
- Exakte Effekte für Versicherte bislang nicht vorherzusehen, jedoch „erkennbar“ auf dem Konto
- Krankenkassen-Beiträge werden erheblich teurer: So erhöht sich der Arbeitnehmeranteil des Bruttogehalts
- Tadel an die Bundesregierung: Ausbleibende Steuerfinanzierung bewirkt „wohl stärktse Beitragsanhebung“
- Bundesregierung erklärt steigende Beitragssätze
In Deutschland ist die derzeitige Situation bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) beängstigend. Das war schon vor der Zusammenkunft der Spezialisten–Gruppe in der aktuellen Woche der Eindruck. Diese sollte das Geldwesen der Krankenversicherung beurteilen.
Eine Andeutung ist, dass schon 2024 allerlei Krankenkassen die Beiträge angehoben haben. Für 2025 stellt es sich nach heutiger Einschätzung nicht viel anders dar. Der Sektor vermutet einen nie dagewesenen Spitzenwert für Millionen von Versicherungsnehmern.
Exakte Effekte für Versicherte bislang nicht vorherzusehen, jedoch „erkennbar“ auf dem Konto
2025 müssen Berufstätige in etwa 1 Prozent mehr für die Krankenkasse aufwenden. Leiter der Techniker–Krankenkasse, Jens Baas, berichtet dem Handelsblatt, dass er mit einer Steigerung von bis zu 0,8 Prozent rechne.
Im gesamten Bundesgebiet ist mit mehr als 11 Millionen Versicherungsnehmern seine Krankenkasse die stärkste. Ende 2023 wollte die Techniker-Krankenkasse (TK) die Beiträge noch konstant halten.
Augenscheinlich wird es exakt zu dieser Erhöhung der Beiträge kommen. Wie Politico von Mitgliedern der Spezialisten-Gruppe mitbekommen haben will, soll ab 2025 der mittlere Zusatzbeitrag um 0,8 Prozent auf dann 2,5 Prozent gesteigert werden.
Krankenkassen-Beiträge werden erheblich teurer: So erhöht sich der Arbeitnehmeranteil des Bruttogehalts
Eine Modellkalkulation belegt, welcher Betrag vom Lohn der Versicherungsnehmer einbehalten würde: Gegenwärtig werden 16,3 Prozent vom Bruttolohn an die GKV abgeführt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen davon je 50 Prozent.
Rechtmäßig vereinbart ist eine Beitragshöhe von 14,6 Prozent, dazu noch ein Zusatzbeitrag, den sämtliche Krankenkassen individuell selber bestimmen dürfen.
Im Allgemeinen sind das 1,7 Prozent, demnach insgesamt dann 16,3 Prozent. Nach Begutachtungen der Spezialisten dürfte der Wert ab Januar 2025 bei 17,1 Prozent landen.
Bei etwa 2.500 Euro Bruttoverdienst könnte der Arbeitnehmeranteil für die Krankenkasse um 10 Euro pro Monat höher ausfallen. Für einen Bruttolohn von 3.500 Euro beläuft sich die Erhöhung des Anteils, den Arbeitnehmer an die GKV abgeben müssen, auf 14 Euro monatlich. Ein Bruttoeinkommen in Höhe von 4.500 Euro macht einen um 18 Euro teureren Arbeitnehmeranteil aus.
Die veränderten Kassenbeiträge sind noch nicht endgültig festgeschrieben. Es beratschlagt dazu der Schätzerkreis, zusammengesetzt aus Beauftragten der Krankenkassen sowie des Gesundheitsministeriums. Man erhofft sich ein Resultat zum 16. Oktober 2024.
Aber es wird für 2025 eine erhebliche Erhöhung des Zusatzbeitrags erwartet. Trotzdem: Die endgültigen Beitragssätze können in der Tat nach Absprache des Schätzerkreises abweichen und vielleicht gar nicht in die Höhe gehen. Denn am Ende legt jede Kasse eigenständig fest, wie kräftig der Beitrag wirklich angehoben wird.
Tadel an die Bundesregierung: Ausbleibende Steuerfinanzierung bewirkt „wohl stärktse Beitragsanhebung“
DAK-Vorstandschef Andreas Storm zieht die Ampel-Koalition für die Lage zur Rechenschaft. Bild gegenüber rügte er: „Die Bundesregierung hat die beschlossene Steuerfinanzierung (Koalitionsvertrag) für die Krankenkassen nicht in die Tat umgesetzt.“
In der Hauptsache wäre die Finanzierung der Krankenkassen-Beiträge bei Empfängern von Bürgergeld aus Steuergeldern nicht geschehen „Das wird wohl die größte Beitragserhöhung seit etlichen Jahrzehnten zur Folge haben“, erklärte Storm weiter.
Schon nach der Haushaltsberatung im September avisierte die Ampel-Regierung Umgestaltungen beonders für Renten-Empfänger und Besserverdiener. „Wir befinden uns in der Gesundheitspolitik gerade vor einer Herausforderung der Umgestaltungen“, so Bundesgesundheitsminister Lauterbach vor knapp 4 Wochen.
Aufgrund der Tatsache, dass fortan die Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 Euro auf 5.512 Euro erhöht wird, werden sämtliche Personen, die einen derartigen Brutto-Verdienst im Monat erreichen, dann mehr berappen.
Sie entrichten nicht allein erhöhte Pflege– und Krankenkassenbeiträge, ebenfalls wird ein höherer Anteil ihres Einkommens für Sozialabgaben beansprucht.
Bundesregierung erklärt steigende Beitragssätze
„Heute beginnt die Periode, in der wir tief in die Tasche greifen müssen, ebenso die Beitragszahler“, informiert Lauterbach im September. Diese „Umgestaltung“ strapaziert wohl auch die Ruheständler.
Gewiss bezahlt die Deutsche Rentenversicherung 50 Prozent der Krankenversicherung für Renten–Bezieher, den Zusatzbeitrag müssen sie jedoch in voller Höhe selber leisten.
„Um auch während des Rentenbezugs sämtliche gängigen Leistungen der Krankenversicherung nutzen zu können, müssen alles in allem auch Beiträge erhoben werden“, erklärte Gundula Sennewald (Deutsche Rentenversicherung).
Von der enormen Rentensteigerung könnte dann bedauerlicherweise recht wenig nachbleiben, Spezialisten rechnen mit einer Senkung von hinten durch die Brust ins Auge.
Gegenüber Bild erklärte Thomas Lemke (Deutsches Finanz-Service Institut), dass die Kassen genötigt sind, die Beitragssätze anzuheben, um angewachsene Ausgaben für Arzneimittel, Pflege sowie Krankenhausbehandlungen aufzufangen.
Beim Ausbleiben derartiger Verfahrensweisen wären die Krankenkassen von wirtschaftliche Zusammenbrüchen betroffen. Wer dennoch einsparen will, sollte lieber zu einer anderen Krankenkasse wechseln.
(Mit Angaben www.hna.de/verbraucher/17.10.2024)
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