Geänderte Renten-Entgeltpunkte: Dein zukünftiger Wert für das Jahr 2025
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Die Entgeltpunkte legen die Höhe der Rentenbezüge fest. Eine Neuausrichtung der Rentenpunkte wird 2025 durchgeführt – und das hat Auswirkungen.
Für die gesetzliche Rente ist die Ansammlung von Entgeltpunkten relevant. In der Regel geschieht das mit dem monatlichen Einkommen. Berufstätige entrichten hierbei anteilsmäßig mit ihrem Arbeitgeber, der 50 Prozent trägt, an die gesetzliche Rentenversicherung.
Dadurch bekommen sie für das entsprechende Jahr dann Rentenpunkte. Diese legen fest, wie hoch der Rentenbezug ausfällt.
Rentenpunkte orientieren sich am Einkommen und legen die anschließende Rentenhöhe fest
In welchem Umfang Erwerbstätige Rentenpunkte jährlich anhäufen, ist von ihrem persönlichen Einkommen abhängig.
Soll heißen: vom Verhältnis ihres Einkommens zum mittleren Einkommen der sämtlichen sozialversicherungspflichtigen Beruffstätigen. Wer genau so viel wie das Mittel bekommt, erhält automatischn einen Entgeltpunkt.
Ist dagegen das Jahres-Einkommen (brutto) geringer, gibt es den nur den Anteil eines Punktes. Wer ein außergewöhnliches Gehalt bezieht, bekommt mehr als einen Punkt.
Doch auch hier sind Grenzen vereinbart: Aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze entrichten Gutverdiener lediglich bis zu einem Gehalt von monatlich 8.050 Euro Abgaben an die Rentenversicherung.
Die Quote der Einkommen, die bei Besserverdienenden darüber hinausragt ist dann vom der Beitragszahlung befreit. Aus diesem Grund gbt es fast weniger als 2 Punkte pro Jahr – wodurch sich ebenso eine Höchstrente ableitet.
Neuregelung der Rentenpunkte ab 2025: Erwerbstätige kriegen weniger
Das mittlere Einkommen verändert sich ständig. Von 45.358 Euro in 2024 beläuft sich das vorübergehende mittlere Einkommen in 2025 auf 50.493 Euro.
Das hat Auswirkungen auf die Bemessung der Rentenpunkte. Wer etwa nach wie vor 45.358 Euro jährlich bekommt, erhält anstelle eines Entgeltpunktes lediglich 0,89 Punkte.
Für niedrigere Einkommen ist es dementsprechend geringer. Bei einem jährlicher Bruttoeinkommen von 30.000 Euro wären das rund 0,59 Punkte. Bei einem Einkommen von 60.000 Euro sind es anstelle 1,19 dann 1,32 Rentenpunkte.

Abgesehen von den generellen Beiträgen zur Rente haben Ältere ab 50 Jahre, die ihre Regelaltersgrenze aber noch nicht erfüllt haben, weiterhin die Gelegenheit, aus freien Stücken Rentenpunkte zu erwerben. Bis zum 31. März 2025 ist das für 2024 noch machbar.
Hier hat sich der Preis ab 1. Januar um 12,9 Prozent (neue Bundesländer) oder 11,3 Prozent (alte Länder) erhöht.
Anstelle 8.320 Euro im Osten und 8.437 Euro im Westen ist seither ein Rentenentgeltpunkt mit 9.392 Euro bewertet.
2025 werden die Renten angehoben: Entgeltpunkte haben dann einen höheren Wert
Es verändert sich aber nicht allein die Bemessung der Entgeltpunkte, denn auch die Kosten erhöhen sich. Ab 1. Juli 2025 sollen außerdem die Renten um 3,6 Prozent angehoben werden.
Zum Schluss trifft das Bundeskabinett aber im März die Entscheidung. Eine exakte Größenordnung ist somit noch nicht festgelegt.
Der Wert eines Rentenpunktes erhöht sich dadurch. Ab 1. Juli 2024 hat er sich auf 39,32 Euro je Punkt erhöht. Die Rentenhöhe ergibt sich aus der Addition der im Laufe der Berufstätigkeit herkömmlich über die Beiträge angehäuften Entgeltpunkte plus der womöglich ergänzend dazu eworbenen.
Wer z.B. im Laufe von 45 Jahren genau das mittlere Einkommen bezogen hat, bekommt nach dem ehemaligen Wert eine Rente von 1.769,40 Euro pro Monat. Für 40 Jahre ergeben sich 1.572,80 Euro.
(Mit Angaben www.fr.de/wirtschaft/17.02.2025)
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