Für Rentner sind diese Versicherungen nützlich – diese unnötig
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Im Laufe der Jahre unterschreiben die Leute etliche unterschiedlige Versicherungsverträge. Wandeln sich indessen die Lebensbedingungen, muss stets kontrolliert werden, welchen Effekt das auf den Versicherungsschutz hat. Hauptsächlich mit dem Start in den Rentenbezug sollte darum der Versicherungsschutz verändert werden werden.
Es ist nicht immer einfach zu bewerten, welcher Versicherungsschutz jetzt sinnvoll ist. Vorrangig mit dem Rentenbeginn und die sich häufig dramatisch wandelnden Lebensbedingungen ist es dagegen bedeutsam, den Versicherungsschutz anzugleichen:
Hier nun eine Übersicht, welche Versicherungen noch unbedingt erforderlich sind, über welche man sich Gedanken machen muss und schlichtweg beendet werden sollten.
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Rechtlich verbindlich: Krankenversicherung
Rechtlich verbindlich sind ab 2007 oder 2009 auch Leute im Rentenalter zu einer (privaten oder gesetzlichen) Krankenversicherung. Das erläutert die Krankenkassenzentrale auf ihrer Internetseite.
Private Versicherungsnehmer mit großen Beitragszahlungen dürfen generell nicht zurück in die gesetzliche Versicherung zurückgehen, aber ihre Prämien trotzdem reduzieren, erläutert Alice Böhne vom Bund der Versicherten (BdV) dem „ntv“. Hierbei sollte auf jeden Fall beachtet werden, stets einen ausgedehnten Versicherungsschutz zu sichern.
Rechtlich verbindlich für Auto-Halter: Kfz-Haftpflichtversicherung
Nach Paragraf 1 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz) sind Halter von Kraftfahrzeugen (egal welchen Alters) an die Vereinbarung einer Kfz-Haftpflichtversicherung* gebunden.
Ab einem Lebensalter von ungefähr 70 Jahren müssen Ältere aber häufig bei der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung erheblich teurere Beitragszahlungen leisten als jüngere Autofahrer:
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät seinen Mitgliedern zu Beitragssteigerungen, weil gemäß einer Untersuchung Leute ab diesem Lebensalter häufiger an Unfällen beteiligt sind als jüngere Fahrer.
Wer als Folge einer kleinen Rente geldmäßig begrenzt ist und das Auto nur selten gebraucht, könnte demnach eine eventuelle gewinnbrigende Veräußerung ins Auge fassen.
Ehepartnern ist es dagegen gestattet, die Versicherung auf den jüngeren Partner umzuschreiben und damit bei den Beitragszahlungen zu sparen.
Im Übrigen: Nach Paragraf 20 des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes ist die Kostenerhöhung der Kfz-Versicherungen für Leute ab ungefähr 70 Jahren erlaubt, wie das Vergleichsportal Verivox auf seiner Internepräsenz darstellt.
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Bedeutsam: Privathaftpflichtversicherung
Eine Privathaftpflichtversicherung* sollten auch Leute im Rentenbezug definitiv weiterführen, weil der Versicherungsschutz häufig Ausgaben bezahlt, die aus der persönlichen Haushalskasse mehr schlecht als recht zu bezahlen sind.
Doch: Für Leute, die bereis über eine längere Zeit dieselbe Versicherung haben und teure Prämien berappen, kann sich ein Vergleich mit weiteren Angeboten rentieren.
Denn neue Tarife seien häufig billiger als ältere Verträge, sagt Simone Weidner von der Stiftung Warentest gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“. Manche Versicherungen präsentieren z.B. in der Tat für die Situation der Deliktunfähigkeit eine Zusatz–Police. Hierzu sollten sich nicht nur Demenzerkrankte unbedingt ausführlicher schlau machen.
Auslandsreisekrankenversicherung
Wer oft auf Reisen geht, sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung vereinbaren, weil die gewöhnliche Krankenversicherung lediglich begrenzt Kosten im Ausland begleicht.
Dagegen sollten Leute ab 60 bis 70 Jahren kontrollieren, ob sie eine komfortable Jahres- oder Langzeitversicherung nicht besser beenden und dafür bei der bevorstehenden Reise kurzzeitig eine Versicherung nur für den wirklichen Reiseabschnitt vereinbaren möchten.
Denn vergleichbar mit der Kfz-Versicherung* steigen auch hier die Beitragszahlungen mit höherem Alter: Das belegt z.B. das Kostenberechnungsformular der TravelSecure/Würzburger, wo sich die Beiträge angepasst an die Altersstufe des Versicherten erhöhen.
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Denkbare sonstige Versicherungen
Es gibt zahlreiche zusätzliche Versicherungen, die vereinbart werden können, aber keinesfalls sein müssen.
Dazu zählen die Hausratversicherung*, Krankenhaus-Zusatzversicherung* und die Unfallversicherung*.
Vorsicht: Gemäß der Stiftung Warentest steigern etliche Unfalversicherungen die Beiträge für Versicherungsnehmer ab 75 Jahren.
Dabei sei das Lebensalter zum Termin der Versicherungvereinbarung wesentlich. Folglich kann es sich bezahlt machen, schon ein wenig frühzeitiger eine Unfallversicherung zu vereinbaren, um tatsächlich noch im fortgeschrittenen Alter lediglich geringere Beiträge bezahlen zu müssen.
Eine weitere Option wären Senioren-Unfallversicherungen (Assistance-Tarife), die einen umfassenden Schutz gewährleisten. Leute im Rentenalter sollten sich unbedingt ausführlich damit befassen und die Leistungen sowie Preise der unterschiedlichen Versicherungsarten untereinander abwägen.
Nützlich: Pflegezusatzversicherung
Ab einem gewissen Lebensabschnitt müssen immer öfter Leute eine Pflege in Anspruch nehmen. Die gesetzliche Pflegeversicherung erstattet häufig lediglich einen extrem kleinen Anteil der Pflege-Ausgaben.
Darum ist es nützlich, eine Pflegezusatzversicherung zu vereinbaren. Dabei sollte auf jeden Fall beachtet werden, dass auch schon ab Pflegegrad 1 der Versicherungsschutz greift.
Du kannst gemäß dem Informationsportal „Pflegeversicherungs-Experten“ unter unterschiedlichen Ausführungen der Pflegezusatzversicherung* ausuchen: Es gibt die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung und die sogenannte Pflegerentenversicherung.
Beenden: Berufsunfähigkeitsversicherung
Das ist eigentlich selbstverständlich: Wer komplett das Arbeitsleben verlassen hat, braucht auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung* mehr. Hier können zuversichtlich Beitragszahlungen eingespart werden. Das verbleibende Geld kann womöglich für eine Pflegezusatzversicherung angelegt werden.
(Mit Angaben www.msn.com/de-de/finanzen/10.11.2024)