Fortschritte in Deutschland: Hier wird das Heizungsgesetz schon realisiert
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Deutsche Gemeinden und Städte sind ab 2024 festgelegt, die Wärmewende exakt auszuarbeiten. Ein Jahr nach Umsetzung des Heizungsgesetzes wird jetzt eine erstmalige Begutachtung vorgelegt.
Das Heizungsgesetz hat 2024, gemeinsam mit einem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung, Gültigkeit erlangt. Über das zweitgenannte hatte es dagegen deutlich weniger Kontroversen gegeben als über das Heizungsgesetz. Gleichwohl sind beide Gesetze stark untereinander verknüpft:
Wer in einer Gemeinde oder Stadt lebt, in der die kommunale Wärmeplanung schon existiert, der muss sich dann in Kürze auch Gedanken über die persönliche Wärmewende machen. Im Heizungsgesetz sind bekanntlich auch bei der Wärmeplanung zahlreiche Termine einzuhalten.
Ein Großteil der Städte arbeitet am Wärmeplan: „Die Wärmeplanung geht voran“
Aus diesem Grund dürfte es für Eigentümer von Immobilien außerordentlich interessant sein, wie ihre Gemeinde oder Stadt bei der Wärmeplanung weiterkommt. Bei Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss bis zum 30. Juni 2026 die Erstellung des Wärmeplans abgeschlossen sein.
Bis zum 30. Juni 2028 können sich kleinere Kommunen Zeit nehmen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat zum Jahresanfang ein allererstes Fazit für die größten deutschen Städte gezogen und diesbezüglich frohe Botschaften zu verkünden.
Gemäß Erhebnung des BDEW haben schon 98 Prozent der Städte mit über 45.000 Einwohnern ihre Wärmeplanung angefangen oder beendet. „Die Wärmeplanung kommt also in Bewegung.
Um diesen Schwung beizubehalten, sind nun vertrauenswürdige Grundvorraussetzungen erforderlich“, informierte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae, am 6. Januar 2025 in Berlin. Bürger, Kommunen und Wirtschaft brauchen demzufolge „nach wie vor Investitions- und Planungssicherheit“.
Spitzenreiter dabei ist Baden–Württemberg: In Deutschland haben diese Städte einen Wärmeplan ausgearbeitet
Gemäß BDEW-Untersuchungen haben nachfolgende Städte mit über 45.000 Einwohnern eine Wärmeplanung fertiggestellt:
- Weinheim
- Heidelberg
- Bruchsal
- Karlsruhe
- Heilbronn
- Pforzheim
- Rastatt
- Baden-Baden
- Ludwigsburg
- Waiblingen
- Filderstadt
- Stuttgart
- Leonberg
- Böblingen
- Sindelfingen
- Esslingen am Neckar
- Fellbach
- Göppingen
- Schwäbisch Gmünd
- Aalen
- Heidenheim an der Brenz
- Ulm
- Albstadt
- Tübingen
- Reutlingen
- Offenburg
- Lahr/Schwarzwald
- Freiburg im Breisgau
- Lörrach
- Villingen-Schwenningen
- Singen
- Konstanz
- Friedrichshafen
- Ravensburg
- Augsburg
- München
- Mannheim
- Bergisch-Gladbach
- Hannover
- Rostock
- Neumünster
Dass der größte Teil der hier aufgeführen Städte in Baden–Württemberg beheimatet ist, ist nicht rein zufällig.
Denn dort gab es bekanntlich bereits vor der bundesweiten Debatte um die Wärmewende ein Landesgesetz, welches die Städte zur Ausarbeitung eines kommunalen Wärmeplans in die Pflicht nahm.
Die Kreisstädte mussten gemäß Landesgesetz bis Ende 2023 ihre Wärmepläne fertiggestellt haben, kleinere Kommunen waren darauf nicht festgelegt, wurden aber zur freiwilligen Ausarbeitung angehalten.
Auch der größte Teil sonstiger Städte in Deutschland, mit 45.000 Einwohnern oder darüber hinaus, haben gemäß BDEW eine Wärmeplanung wenigstens angefangen.
Nur 5 Städte machten dazu keine Aussagen: Hameln, Bamberg, Bergheim, Marl und Neunkirchen.
Heizungsgesetz an kommunale Wärmeplanung gekoppelt
Eine bedeutsame Komponente für die Wärmewende ist die kommunale Wärmeplanung. Gleich wenn die kommunale Wärmeplanung fertiggestellt wurde, müssen Eigentümer von Immobilien einen Entschluss fassen: Wie soll ihre Wohnung oder ihr Haus zukünftig (erneuerbar) beheizt werden?
Die Ansprüche des Heizungsgesetzes sind bekanntlich 1 Monat nach Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung, spätestens aber ab 30. Juni 2028 (bei unterhalb 100.000 Einwohnern) bzw. ab 30. Juni 2026 (bei über 100.000 Einwohnern) gültig.
Hauseigentümer müssen in den oben aufgeführten Kommunen folglich bereits beim Austausch der Heizung* das Heizungsgesetz berücksichtigen.
Aber nur dann, wenn die Gemeinde ihren Wärmeplan auch öffentlich bekanntgegeben hat. Mehrere Städte werden diesen bürokratischen Vorgang hinausschieben, um den Eigentümern mehr Zeit zu verschaffen, wenngleich der Wärmeplan schon abgeschlossen ist.
Wer sich entschlossen hat, die Anbindung an Fernwärme langsam auf sich zukommen zu lassen, wird von der Gemeinde sämtliche erforderlichen Kosten und Informationen zur Umstellung bekommen. Gemäß Gesetz sind diese Anlagen zulässig:
- Hybridheizungen (z.B. Solarthermie + Gas* oder Wärmepumpe + Gas* )
- Wärmepumpe*
- Solarthermische Anlage*
- Stromdirektheizung
- Heizung* mit Wasserstoff oder Biomasse
In Deutschland müssen bis 2045 sämtliche in Betrieb befindliche Heizungsanlagen umweltverträglich sein, folglich zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien bewirtschaftet werden.
(Mit Angaben www.merkur.de/wirtschaft/08.01.2025)