EuGH-Urteil: Schufa und Co. müssen Bewertung der Bonität offenbaren
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Bürger haben ein Anrecht, darüber in Kenntnis gesetzt zu werden, wie ihre Kreditwürdigkeit durch Auskunfteien (Schufa & Co.) festgestellt wird. Die Benutzung ihrer Angaben müsse für jeden verstehbar sein, so ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Bürger haben ein Anrecht, darüber in Kenntnis gesetzt zu werden, wie ihre Bonität festgestellt wird. Darüber hat der EuGH in Luxemburg geeurteilt.
Der Bonitätswert wird von Wirtschaftsauskunfteien wie etwa der Schufa bemessen und soll Kreditinstituten und weiteren Vertragspartnern behilflich sein, die Kreditwürdigkeit zu beurteilen.
Bewertung muss verstehbar sein
Der EuGH erläuterte, Bürger hätten einen Anspruch, erklärt zu bekommen, wie die sie angehenden Beschlussfassungen gebildet wurden. Die Beteiligten müssten begreifen können, welche ihrer Angaben in der automatischen Vorgehensweise genutzt werden.
Eine reine Übergabe eines Algorithmus stelle keine genügend exakte und verstehbare Erklärung dar, informiert eine EuGH-Information. Es könnte aber auch genügen, zu übermitteln, in welchem Umfang weitere Angaben ein anderes Resultat zustande gebracht hätten.
In diesem speziellen Vorfall betraf es eine Österreicherin, die aufgund eines minderwertigen Bonitätswertes keinen Vertrag für ein Smartphone erhalten hatte.
Im Kern der Verhandlungsführung vor dem EuGH ging es darum, welche inhaltsschweren Ansprüche eine Auskunft bereitstellen muss, um gemäß Datenschutz–Grundverordnung (DSGVO) als zufriedenstellend „aufschlussreich“ angesehen zu werden.
Bonität-Scores für die Zahlungsmoral
Der Bonität–Score zeigt an, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen wird. Der in Deutschland populärste Score wird durch die Wirtschaftsauskunftei Schufa festgestellt.
Unternehmen wie Mobilfunkunternehmen, Energieanbieter, Kreditinstitute oder Versandhändler fragen bei privaten Auskunfteien (Schufa & Co.) nach der Zahlungsfähgkeit ihrer Kunden. Wie der Score exakt festgestellt wird, stellt die Schufa aber nicht in sämtlichen Einzelheiten dar.
(Mit Angaben www.mdr.de/nachrichten/27.02.2025)
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