Zur Erweiterung der Stromtrassen für Ökostrom gibt Bundestag Gas
Am 12. Juli 2024 hat der deutsche Bundestag eine Gesetzesneuregelung in Kraft gesetzt, welche die Erweiterung von Stromtrassen zur Weiterleitung von Ökostrom* aus dem Norden Deutschlands in den Süden vorantreiben soll.
Exakt geht es dabei um 9 Erdkabel-Leitungen, die jetzt früher als erwartet in den Bedarfsplan des Bundes integriert wurden. Bestimmt durch die Konzepte der Betreiber von Übertragungsnetzen und der Bundesnetzagentur erlaubt diese Beschlussfassung, die Errichtung der Trassen zum baldmöglichsten Termin anzufangen.
Der Energiepolitiker Markus Hümpfer (SPD) betonte im Bundestag, dass es sich bei den zu errichtenden Leitungen um Bereiche des Nord–Ost–Links, der Strom von Schleswig-Holstein nach Mecklenburg-Vorpommern weiterleitet, plus des Rhein–Main–Links geht, der Strom aus Niedersachsen in den Süden überführen soll.
Für den Schutz der Versorgung im Süden Deutschlands sowie die Energiewende ist die Erweiterung jener Leitungen substanziell.
Die Gesetzesneuregelung legt Investitionsausgaben in Höhe von ca. 47 Milliarden Euro fest. Diese Ausgaben werden vermutlich eine Verteuerung der Netzentgelte zur Folge haben, welche auf sämtliche Stromverbraucher umverteilt werden. Aktuellen Prognosen folgend dürften die Netzentgelte und gleichzeitig die Ausgaben für Strom* um nahezu 80 Euro netto pro Jahr teurer werden.
(Mit Material www.check24.de/11.07.2024)