Erhöhung der Grundrente für 1,1 Millionen Rentner
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Die Grundrente wird nicht an viele Rentner ausgezahlt. Ein Anspruch auf die Grundrente kann jedoch durchgesetzt werden, wenn man „aus freien Stücken“ eine Steuererklärung einreicht.
Um 4,57 Prozent ist zum 1. Juli 2024 für Millionen Rentenbezieher das Ruhegeld angehoben worden. Der Rentenwert steht dadurch bei 39,32 Euro. Diese Steigerung wirkt sich ebenfalls auf die Grundrente aus; sie wird sich zukünftig auch erhöhen.
Gemäß der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) könnte die Einreichung einer Steuererklärung nicht allein Rentenbeziehern behilflich sein, eine höhere Grundrente zu empfangen, sondern auch generell ein Anrecht auf Grundrente begründen.
Mehr Grundrente 2025: Steuererklärung steigert Betrag
Aktuell haben fast 1,1 Millionen Personen (meistens Frauen) eine Berechtigung auf Grundrente. Sollte die gesetzliche Rente unter einem bestimmten Durchschnittswert liegen, wird sie aufgestockt.
Nach Angaben der Lohnsteuerhilfe belief sich die Grundrente zum Januar 2024 auf im Mittel 86 Euro pro Monat. Dieser Betrag wird aufgrund der gestiegenen Rente ab Januar erhöht.
Personen, die wenigstens 35 Jahre lang Beiträge an die Rentenversicherung entrichtet haben, erwerben eine Berechtigung auf die komplette Grundrente.
Nach 33 Jahren nimmt die Grundrente ab. Dazu gehören gültige Zeiten der Pflege und Kindererziehung, Pflichtbeiträge aus Selbstständigkeit oder Beschäftigung
Außerdem muss das Einkommen in Bezug auf den vollständigen Versicherungsverlauf im Mittel weniger als 80 Prozent des Mittelwertes sämtlicher Versicherungsnehmer in Deutschland ausgemacht haben.
Durch freiwillige Steuererklärung gesteigerte Grundrente
Die Höhe der Rente ist abhängig von den steuerpflichtigen Einnahmen während des Rentenbezugs. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kalkuliert zum Anfang des Jahres die neue Rente. Aus diesem Grunde wird die Rentensteigerung 2024 dann erst im Januar 2025 wirksam.
Zur Festlegung der Angaben verwendet die DRV die Steuererklärung des Jahres 2022 oder 2021. Gibt es für diese Jahre keine Steuererklärungen, nutzt die DRV Angaben, die greifbar sind.
Alleinstehende Rentenbezieher, die steuerpflichtige Einnahmen von höchstens 1.375 Euro erzielen, bekommen 2024 die Grundrente in voller Höhe. Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften oder Verheirateten werden ergänzend die Einnahmen des Partners draufaddiert.
Die steuerpflichtigen Einnahmen eines Ehepaares dürfen nicht höher als 2.145 Euro sein. Einnahmen oberhalb dieser Grenze werden zu 60 Prozent berücksichtigt.
„Um die für die Bemessung der Grundrente berücksichtigten Einnahmen zu verringern, kann eine freiwillig abgegebene Steuererklärung wertvolle Dienste leisten„, so die Lohsteuerhilfe.
Rentenempfänger können mithilfe einer freiwillig eingereichten Steuererklärung eine gesteigerte Grundrente empfangen.
Liegen die Einnahmen oberhalb des Jahres-Grundfreibetrags (für 2024 = 11.604 Euro) besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung.
Weil zahlreiche Empfänger von Grundrente während des Rentenbezugs gar keine Steuern entrichten, müssen sie keine Steuererklärung abgeben.
Anrecht auf Grundre durch freiwillige Steuererklärung – Betrag steigt
Wer dagegen in der Lage ist, Kosten von der Steuer abzusetzen, kann durch die Einreichung einer Steuererklärung die zu berücksichtigenden Einnahmen bei der Rentenversicherung reduzieren. Dadurch können Rentenbeziehr unterhalb der Obergrenze für die Grundrente landen.
Und das kann steuerlich abgesetzt werden:
- Beiträge für die Pflege- und Krankenversicherung
- Krankheitsausgaben: etwa Rollator, Zahnersatz, Medikamente, Brille
- Ausgaben für ein Pflegeheim vermindert um tragbaren Eigenanteil
- Steuer- oder Rentenberatung
- Kinder-Freibeträge
- Ausgaben für Handwerker
- Kirchensteuer
- Spenden
Private Versicherungen: z.B.
- Pflegezusatz- und Risikolebensversicherung,
- Unfall-, Zusatzkranken-, Auslandskranken-, Zahnzusatz-,
- Haftpflicht-, KFZ-Haftpflicht-, Tierhalterhaftpflicht.
Bis zu 4 Jahre nachträglich kann eine freiwillige Steuererklärung abgegeben werden. Für die Abgabe der Steuererklärung 2020 endet die Frist am 31.12.2024.
Aufrund der Abgabe kann so zum aller ersten Mal ein Anrecht auf Grundrecht durchgesetzt oder eine Steigerung des Betrages erreicht werden.
Die Lohnsteuerhilfe rät allen Rentenbeziehern, die Steuererklärung rasch abzugeben. Am 31. Oktober werden die Angaben vom Finanzamt abgefordert. Zu diesem Termin muss dann ein Steuerbescheid existieren, damit er die Angaben bearbeiten kann.
(Mit Angaben www.merkur.de/09.08.2024)