Diese Jahrgänge müssen die Rente voll versteuern

Diese Jahrgänge müssen Rente komplett versteuern – Tabelle

Immer mehr Menschen in Deutschland gehen in den Ruhestand. Die meisten übersehen jedoch, dass auch die Renten steuerpflichtig ist. Dieser Jahrgang wird es hauptsächlich spüren.

In Deutschland ist das Rententhema jederzeit spannender Gesprächsstoff: Der großen Anzahl an Senioren treten zunehmend erheblich weniger jüngere Leute entgegen. Im selben Moment müssen die Jüngeren jedoch die Rente der Senioren aufbringen.

Jetzt möchte die Ampelregierung durch das Rentenpaket II für Verbesserungen sorgen.

Mehrere Umgestaltungen sollen das Rentenwesen auch in Zukunft stabil halten. Doch es gibt kritische Anmerkungen bezüglich der Vorgehensweise, wie echo24.de informierte.

Zahlreiche Personen, die in den kommenden Jahren die Rente starten, beschäftigt heute bereits, wie die Steuerhöhe ihre Rentenbezüge schmälern wird.

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Gemäß gegenwärtiger Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sind aktuell ca. 21 Millionen Bürger in Deutschland RentenEmpfänger. Deren Rentenbezüge wurden 2024 um 4,57 Prozent angehoben und zum ersten Mal in den alten und neuen Bundesländern auf einen identischen Stand gebracht. Zusätzlich bekommen etliche Rentenbezieher einen Inflationsausgleich.

2022 haben diese Rentenbezieher Bezüge im Umfang von 363 Milliarden Euro aus betrieblicher, gesetzlicher oder privater Rente empfangen, belegt das Statistische Bundesamt 2023.

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Ungefähr 241 Milliarden Euro dieser Rentenausschüttungen gehörten zu den steuerpflichtigen Einkünften. Ab 2015 ist die mittlere Quote an der Besteuerung demnach von 55,3 Prozent auf 66,4 Prozent angewachsen.

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Dieser Jahrgang muss die Rente komplett versteuern

Soll heißen: Zunehmend mehr Empfänger von Rentenbezügen müssen eine Steuererklärung einreichen. Dazu sind Renten-Bezieher in der Regel auch verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Anteil der jährichen Bruttorente den Grundfreibetrag übertrifft, informiert die „Vereinigte Lohnsteuerhilfe“.

Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 starteten, wurde die Hälfte der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesehen. Der Prozentwert des steuerpflichtigen Anteils an der Rente erhöhe sich jedes Jahr für die entsprechenden Neurentner bis 2020 um 2 Prozent, erklärt die DRV.

Bei Ruhegeld-Beziehern, die 2020 in die Rente starteten, wären das folglich 80 Prozent, 2021 dann 81 Prozent und 2022 dann 82 Prozent, demnach lediglich noch eine Anhebung von 1 Prozent jährlich. Anschließend beträgt die Steigerung immer nur noch 0,5 Prozent.

Daraus ergibt sich, dass Personen, die 2058 oder danach ihren Ruhestand beginnen, ihre Rente komplett versteuern müssen. Das würde unter der Bedingung, dass das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren verbleibt, auf die Jahrgänge zutreffen, die in 1991 auf die Welt gekommen sind.

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Provitieren können demnach die Betroffenen, die bis 2057 zum ersten mal Rente beziehen. Für diesen Personenkreis zählt noch der Rentenfreibetrag, den das Finanzamt festlegt. Das ist der Rentenanteil der nicht der Besteuerung unterliegt.

Der nicht steuerpflichtige Anteil der Rente wird in den folgenden Jahren für jeden Rentenjahrgang immer geringer, bis 2058 sämtliche Neurentner ihre Rentenbezüge zu 100 Prozent versteuern müssen. Eine Tabelle über die beabsichtigte Umgestaltung des Rentenfreibetrags in den nächsten stellt die „Vereinigte Lohnsteuerhilfe“ bereit:

Jahr des Rentenbeginns - Besteuerungsanteil / Rentenfreibetrag

Anmerkung zum Freibetrag:
Bezüglich der Rentenerhöhung zum 01.07.2024 wurde der derzeitige Rentenwert von 37,60 Euro auf 39,32 Euro gesteigert. Daraus errechnet sich ein Freibetrag von 1.038,05 Euro pro Monat (bislang 992,64 Euro). Dieser Freibetrag steigt für jedes waisenberechtigtes Kind um 220,19 Euro bislang 210,56 Euro).Stand: [10.06.2024] (Quelle: DRV)

Rentner: Pflicht zur Steuererklärung könnte enden

(Mit Angaben www.echo24.de/leben/22.10.2024)

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