Bürgergeld: Pauschalbetrag reicht für Stromkosten nicht aus
Gemäß einer Begutachtung ist bei Bürgergeld-Beziehern der Pauschalbetrag zur Abdeckung der Stromkosten nach wie vor nicht ausreichend, um die wirklichen Energieausgaben abzudecken.
Nach einer Analyse des Vergleichsportals Verivox hat in Deutschland ein Alleinstehender bei einem Strombedarf von 1.500 kWh fast 51,89 Euro pro Monat an Stromkosten zu begleichen.
Beim Bürgergeld ist hierfür lediglich ein Pauschalbetrag in Höhe von fast 45,70 Euro angeordnet. Die Ausgaben für Strom wären demzufolge 14 Prozent teurer als der angeordnete Zuschuss.
In Deutschland erhält ein erwachsener Single–Haushalt momentan 563 Euro an Bürgergeld.
Der Bekanntgabe des Bundesarbeitsministeriums folgend, wird es 2025 keine Erhöhung beim Bürgergeld geben.
Single-Bezieher von Bürgergeld bekommen gemäß Verivox somit jährlich 74 Euro zu wenig. In manchen Bundesländern, z.B. in Thüringen, ist das Leck mit bis zu 118 Euro im Monat noch erheblich dramatischer.
Aus diesem Grund gibt das Vergleichsportal folgende Empfehlung:
Strompreise vergleichen* und eventuell den Energieversorger austauschen.
In der regionalen Grundversorgung sei der Strom extrem kostspielig. Konsumenten mit Tarifen für Neukunden könnten dadurch große Einsparungen erzielen.
(Mit Angaben www.trendyone.de/05.09.2024)
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