Bürgergeld bei laufendem Immobilienkredit: Werden Zinsen übernommen?
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Auch wer in einer noch nicht abbezahlten Eigentumswohnung lebt, kann Bürgergeld empfangen.
Aber was sind die Bedingungen? Bezahlt das Amt auch die Zinsen?
Ab 1. Januar 2023 gilt anstelle dem Hartz IV das Bürgergeld. Nicht allein Mieter, auch Wohnungs– oder Hauseigentümer stellen sich nun die Frage, ob und in welcher Größenordnung sie ein Anrecht auf staatliche Grundsicherung haben und ob bei einer noch nicht abbezahlten Immobilie das Jobcenter womöglich die entstehenden Zinsen bezahlt.
Dieser Artikel zeigt auf, auf was du als Immobilieneigentümer mit laufendem Kredit hoffen kannst, ob du Berechtigung auf Bürgergeld in vollständiger Höhe hast und ob Zinsen vom Amt bezahlt werden.
Unterhaltskosten bei Wohnungseigentum, Darlehen und Zinsen: Was bezahlt das Jobcenter?
Nach Informationen des Ratgeberportals hartz4widerspruch.de legt der Gesetzgeber fest, dass Leistungen für Arbeitsuchende nur dann gewährt werden, wenn der Antragsteller nicht fähig ist, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Eine Eigentumswohnung oder ein selbstbewohntes Haus zählen aber bei angemessener Größenordnung zum Schonvermögen, wie es im Regelwerk der Arbeitsagentur für Arbeit definiert ist.
Das bedeutet, es wird bei Beziehern von Bürgergeld nicht gefordert, dass sie die Immobilie zur Verhinderung der Hilfsbedürtikeit verkaufen.
Ebenso bestimmt ein Mietspiegel der Wohnadresse und der m2–Preis der jetzigen Wohnung darüber, ob das Wohneigentum angemessen ist. Trifft das nicht zu, gibt es die Chance, dass das Jobcenter andere Unterhaltskosten einer Eigentumswohnung bezahlt.
Dazu gehören:
- Notwendige Ausgaben für Reparaturen und Instandhaltung
- die Wohngebäudeversicherung
- das Jobcenter bezahlt auch denkbare Schuldzinsen für Hypotheken
- die Grundsteuer
Bei Berechtigten, die zum allerersten Mal Bürgergeld empfangen, wird im ersten Jahr noch keine Überprüfung der Angemessenheit durchgeführt. Die Schonzeit (Karrenzzeit) bewahrt sie davor.
Wenn der Kredit für die Immobilie noch nicht abbezahlt ist
Risikolos ist folglich die Situation, wenn du als Haus– oder Wohnungseigentümer Bürgergeld empfangen musst und eine selbst bewohnte, verhältnismäßige Immobilie schon abbezahlt ist.
Damit werden auch die Nebenkosten vom Jobcenter bezahlt. Generell passen Wohnungseigentum und Bürgergeld auf jeden Fall zusammen.
In folgendem Fall stellt es sich dagegen anders dar: Der Haus- oder Wohnungskredit bei einem Kreditinstitut wurde noch nicht komplett zurückgezahlt. Ein bestehendes Darlehen kann gar nicht oder nur unter der Gefährdung der eigenen Existent unter erheblichen geldlichen Beeinträchtigung bedient werden.
Generell wird das Amt lediglich die enstehenden Zinsen für ein Immobiliendarlehen bezahlen. Eine Übernahme der Raten für die Tilgung ist nach Aussage der arbeitsagentur.de indessen weitgehend nicht vorgesehen.
Bezahlt das Jobcenter in Einzelfällen ein Darlehen?
Die Ratenzahlungen für die Tilgung bezahlt das Jobcenter also nicht, weil dadurch unter Zurhilfenahme von Steuergeldern Vermögen angespart würde.
Muss indessen das vollständige Wohnungsdarlehen aufgegeben werden, kann das Jobcenter eine persönliche Einzelfallprüfung durchführen, informiert das Magazin ito.de
In ganz überschaubaren Sonderfällen stellt das BSG darum eine „zuschussweise Übernahme“ des gesamten Darlehens in eingeschränkten Größenordnungen bereit, betont das Portal.
Entscheidend dabei ist, ob die Immobilie vor Beginn der Hilfsbedürftigkeit gekauft wurde und ob die Finanzierung schon im Großen und Ganzen beendet ist.
(Mit Angaben www.suedkurier.de/ueberregional/13.04.2024)