Beeinflussung des Stromzählers – das sind die Auswirkungen
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Ein Stromzähler, der auf einmal sehr viel weniger angibt. Genau das scheint für zahlreiche Verbraucher eine reizvolle Gelegenheit zu sein, um die Energiekosten zu reduzieren. Doch wer bringt tatsächlich den Mut auf, die Gesetzeslage diesbezüglich auszuprobieren?
Elektro-Geräte wie Wäschetrockner, TV-Geräte und Kühlschrank benötigen eine Menge Strom* und verursachen demzufolge hohe Energiekosten. Wer Ausgaben für Energie reduzieren möchte, nutzt wirtschaftliche E-Geräte oder beeinflusst einfach seinen Stromzähler.
Das zuletzt genannte soll auf unterschiedlichen Wegen machbar sein: bei digitalen, intelligenten Stromzählern (Smart Meter) und ebenso bei den älteren Ferraris–Zählern.
Anwender, die derartige Kniffe einsetzen, glauben in aller Regel, dass die Beeinflussung nicht rauskommt. Letztendlich melden die allermeisten Verbraucher ihrem Energieanbieter den Zählerstand persönlich. Dadurch könnte kein Unbeteiligter beim Feststellen der Werte eine Beeinflussung entlarven. Also Schwamm drüber?
Beeinflussung: Das könnte dir blühen
Wer aber seinen Zähler beeinflusst, könnte hierbei gesundheitlich gefährdet werden. Durch die Aktivitäten kann es gleichzeitig oder danach zu einem extrem kräftigen Stromschlag kommen und das kann zum Teil lebensgefährlich sein. Das zählt hauptsächlich für Beeinflussungen durch technisch gering oder gar nicht begabte Anwender.
Beeinflussung: Diese Strafen können blühen
Diebstahl von Strom ist ein Straftatbestand. Dazu erklärt das Strafgesetzbuch:
„(1) Wer einer elektrischen Einrichtung bzw. Anlage fremde elektrische Energie kraft eines Leiters entnimmt, der zum vorschriftsmäßigen Energie-Entzug aus der Einrichtung bzw. Anlage gar nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Aktion in der Zielsetzung vollzieht, die elektrische Energie sich oder einem Unbefugten unerlaubt zuzuschieben„, bestraft.
Das ist neben einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren auch eine Geldbuße. (§ 248c StGB Abs. 1)
Plus: Auch der Versuch einer Beeinflussung ist strafbar (§ 248c StGB).
Dazu kommt, dass die Beeinflussung tatsächlich als „Fälschung technischer Aufzeichnungen“ (§ 268 StGB) oder Betrug (§ 263 StGB) eingeordnet werden kann. Denn der Manipulierende besorgt sich damit unerlaubte Vermögensvorteile, informiert der Deutsche Anwaltvereins.
Die Spezialisten fügen hinzu, dass der Täter auch für Sachbeschädigung (§ 303 StGB; rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache) verantwortlich gemacht werden kann. Diesbezüglich kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder eine Geldbuße verhängt werden.
Und wie sieht es beim Diebstahl von Strom aus?
Laut § 248c StGB ist die „Entziehung elektrischer Energie“ genauso strafbar. Die Beeinflussung des Zählers kann auch darunter fallen wie etwa die verbotete Verwendung nicht eigener Steckdosen. Schon der Versuch ist strafbar. Der Diebstahl von Strom kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldbuße geahndet werden.
Gaszähler beeinflussen
Ein Gaszähler kann ebenfalls beeinflusst werden. Hierbei gelten die identischen gesetzmäßigen Bestrafungen wie auch bei der Beeinflussung der Stromzähler.
Obendrauf kommt noch das Risiko, dass durch die Beeinflussung unbeobachtet schnell entzündbares Gas* austritt. Dadurch erhöht sich das Risiko einer Feuerentwicklung und damit auch die Lebensgefahr.
Wichtiger Hinweis:
Dieser Beitrag liefert nur ganz generelle Informationen zum Thema und bildet in aller Deutlichkeit keine Rechtsberatung ab, vor allem nicht auf eine eindeutige und spezielle Sachlage bezogen.
Genutzte Quelle:
anwaltsauskunft.de „Teure Energie – Zähler beeinflussen?„
(Mit Angaben www.t-online.de/18.02.2025)