Beamte häufig früher in Pension: Steuerzahler tragen die Belastung
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Beamte häufig früher in Pension: Steuerzahler tragen die Belastung

Zunehmend mehr Beamte beschließen, früher in Pension zu gehen, was eine erhöhte finanzielle Belastung für den Staat zur Folge hat. Trotzdem werden Ansprüche nach notwendigen Umgestaltungen ignoriert.

Immer mehr Beamte starten verfrüht in die Pensionierung. Das zeigen Angaben des Statistischen Bundesamtes. So starteten 2023 ganze 80 Prozent der Beamten vor Erfüllung der normalen Altersgrenze in den Ruhestand. Demnach arbeiten lediglich 20 Prozent bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

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Enorme physische und psychische Belastung: Beamte starten früher die Pension

Die Ursachen für diese Entstehung sind mannigfaltig, wie der „Siebte Versorgungsbericht der Bundesregierung“ aus 2020 belegt. Schon vor 5 Jahren stand das durchschnittliche Lebensalter der Beamten, die aufgrund von Berufsunfähigkeit früher als erwartet pensioniert wurden, bei 56,3 Jahren.

Im Öffentlichen Dienst landete die Zahl auf Bundesebene bei 62,9 Jahren, in den Ländern bei 62,5 Jahren und in den Kommunen bei 62,9 Jahren. Umstände sind nach wie vor oftmals psychische Beschwerden wie Burn-outs oder Depressionen.

Aufgrund des demografischen Wandels füllen zunehmend weniger Spezialisten die Beamtenberufe auf. Aus diesem Grund müssen die restlichen Beschäftigten zunehmend mehr Tätigkeiten ausführen, informiert Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender des Deutschen Beamtenbundes (dbb).

Umfrage: Nur 23 Prozent wollen eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Belastung habe sich durch die spürbare Knappheit an Spezialisten erhöht. Über 25 Prozent der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst waren 2022 wenigstens 55 Jahre alt, zeigt eine Auswertung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung.

Ausgesuchte Beamtengruppen, z.B. Justizvollzugsbeamte, Polizisten oder Feuerwehrleute dürfen im Übrigen ohne Abschläge mit 62 oder 63 Jahren in die Pension starten. Und das wegen der besonderen physischen und psychischen Belastungen, die sie in im Laufe ihres Berufslebens über sich ergehen lassen mussten.

23 Prozent halten psychische Befindlichkeit für bedenklich

Beamte kosten viel Geld: Ausgaben für Pensionen standen 2023 bei 63,4 Milliarden Euro

Beamte, die verfrüht in die Pension starten wollen, müssen jährlich eine Reduzierung von 3,6 Prozent ihrer Pension verschmerzen. Allerdings ist die höchstmögliche Reduzierung bei 10,8 Prozent gedeckelt.

Als Ruhegeld bekommen Beamte im Mittel 65,5 Prozent ihres letzten Einkommens als Pension.

Im Gegensatz dazu: In der privaten Wirtschaft bekommen Arbeitnehmer im Mittel 48,2 Prozent ihres Einkommens als Rente. Gemäß der Deutschen Rentenversicherung sind des Weiteren knapp 42 Prozent der Berufstätigen bis 66 Jahre beschäftigt – das mittlere Renteneintrittsalter stand 2023 bei 64,4 Jahren.

Frühpensionäre und Frührentner können für den Staat enorm kostspielig werden. Gemäß dem Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung landeten die Pensionen und die Kosten für die Hinterbliebenenversorgung der Beamten 2023 bei 63,4 Milliarden Euro. Das machte fast 1,5 Prozent des deutschen Bruttoinlandprodukts aus.

Nach der Vorhersage dürfte sich bis 2050 die Summe auf fast 140 Milliarden Euro erhöhen. Weitere Modellrechnungen kommen bis 2040 auf eine Belastung von 90,7 Milliarden Euro – falls das System nicht komplett überarbeitet wird.

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Kritik nimmt zu: Sozialverbände Wirtschaftsweise verlangen Veränderungen im Rentensystem

Die Ursachen für diese Weiterentwicklung sind neben der zunehmenden Lebenserwartung und der Demografie auch die anwachsenden Gehälter. Infolge der klammen Haushaltssituation in Deutschland wird die Kritik immer lauter:

Ökonom Martin Werding und Wirtschaftsweise verlangen eine breit gefächerte Umgestaltung. Neu hinzukommende Beamte sollen in Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung angehören.

Allein auf diesem Weg können die öffentlichen Haushalte entlastet werden. Ebenso der Sozialverband und der Paritätische Wohlfahrtsverband befürworten ein gleichgeschaltetes System, in dem Politiker, Beamte und Selbstständige neben sämtlichen weiteren Berufstätigen vereinigt sind.

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(Mit Angaben www.merkur.de/23.02.2025)

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