Gaspreise klettern bald kräftig: Ampel will Verbraucher absichern – indem sie Preise erhöht
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Bis 2045 soll weitgehend auf Erdgasnetze verzichtet werden. Für Endverbraucher entstehen dadurch zusätzliche Kosten. Die Bundesnetzagentur hat darauf eine passende Antwort gefunden.
Mit dem Beginn der Diskussion um das Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) tauchen zum wiederholten Male Vorschläge für einen Heizungstausch auf.
Hauseigentümer machen sich indessen Sorgen um zusätzliche Kosten. Der Wärmepumpensektor erlebte indessen anfänglich einen agilen Ansturm. Anschließend schlug das in ein flächendeckendes Misstrauen um.
Bei der Umrüstung auf Fernwärme und Wärmepumpen fühlen sich allerdings ebenso die Netzinhaber Gefahren ausgesetzt. Was machen, wenn die Erdgasnetze nicht mehr vorhanden sind und die momentane Gesetzeslage sie gleichwohl nötigt, Endverbraucher weiterhin zu beliefern? Exakt diese Problematik machte sich jetz die Bundesnetzagentur zu eigen.
Netzentgelt für Gas kann bis 40 Prozent teurer werden
20 bis 40 Prozent teurere Ausgaben für Gas*, die Vorhersagen sind recht verschieden, aber gegenwärtig sind erheblich teurere Ausgaben für Gas zu erwarten. Die Ursache: Zunehmend weniger Verbraucher verwenden Gas. Aus diesem Grund muss das Netzentgelt für Gas auf zunehmend weniger Konsumenten umgelegt werden.
Dazu das Handelsblatt: Die Begründung dafür ist die Umstellung auf Wärmepumpen sowie sonstige alternative Heizmethoden. Wer deratige Geräte einsetzt, benötigt demzufolge keine Gasheizung mehr.
Die spürbarere Problematik ist, dass in einem Worst–Case–Szenario der eine oder andere Verbraucher – im Extremfall nur ein einzelner Verbraucher, der den Ausweg nicht frühzeitig gefunden hat – das vollständige Netzentgelt ganz alleine bezahlen müsste.
Um das abzublocken, will die Bundesregierung bereits heute massive Kostenerhöhungen veranlassen, um nachfolgende Erhöhungen abzufedern. In dem Projekt „KANU 2.0“ der Bundesnetzagentur sollen die Leitlinien dazu vereinbart werden.
Regierung will Gas-Netzentgelt erhöhen – als Erleichterung für die kommende Zeit
Über alle diese Themen schweben die Klimaschutzanliegen der Bundesrepublik. Das Klimaschutzgesetz definiert, dass bis 2045 in Deutschland eine „Netto–Treibhausgasneutralität“ durchgesetzt werden muss. Aus diesem Grund gehen schon heute Möglichkeiten zur Dekarbonisierung vonstatten.
Die eine oder andere Stadt sowie manche Bundesländer wollen dagegen schon vor 2045 klimaneutral werden. So hat sich etwa Augsburg das Jahr 2023 als Zieldatum auf die Fahne geschrieben.
„Ein beachtlicher Bereich des Erdgasnetzes bleibt nach 2045 aber ungenutzt und wird demzufolge wahrscheinlich aufgegeben“, erwähnt die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetpräsenz.
Bereiche des Netzes könnten dagegen für den Transport von Wasserstoff eingesetzt werden. „Beachtliche Anteile“ der Investitionen für Gasnetze dürften somit im Nichts verlaufen.
Des Weiteren registriert die Bundesnetzagentur das Wagnis, dass Netzanwender mit Beendigung der Umwandlungsabläufe des Gasnetztes vor „zu großen überflüssigen“ Steigerungen bei den Entgelten stehen. Die Bundesnetzagenur will das umgehen, die Umwandlungsabläufe werden „steuernd begleitet“.
KANU 2.0 soll daher KANU von 2022 vervollständigen, bei dem es um Abschreibungen für Neuanlagen in der Gasleitungsinfrastruktur ging.
Es soll zusätzliche Anpassungsfähigkeiten bei den Nutzungsfristen und den Abschreibungsmöglichkeiten erlauben. Es wird beabsichtigt, finanziellen Kapazitäten der Netzinhaber in der Zeit der Umwandlungsabläufe abzusichern.
Die Bundesnetzagentur rügt indessen, dass raschere Abschreibungsmethoden generell teurere Entgelte nach sich ziehen. Die exakten Ausrichtungen sind „enorm“ von der örtlichen Durchführung der Wärmewende abhängig. Für das gesamte Bundesgebiet vermutet die Bundesnetzagentur eine „mäßige“ Erhöhung der Entgelte.
16-faches Netzentgelt für Gas – BMWK-Bericht hatte Deaktivierung im Visier
Wie es in der kommenden Zeit bei den Gasnetzen aussieht, hatte etwa ein Bericht aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Frühling offen gelegt. Dieser bespricht die Perspektiven zur Deaktivierung der Gasnetze.
Als fossile Energiequelle kann Erdgas die Ansprüche veränderter neuer Gesetzgebung nicht mehr abdecken, zumindest nicht als einzige Energiequelle. Parallel dazu vermutet die Ampelregierung eine dramatsiche Verringerung der Gaskonsumenten in den nächsten 10 Jahren.
Allerdings nötigt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Netzinhaber, selbst die allerletzten Verbraucher zu beliefern, die noch im Gasnetz verharren – auch dann noch, wenn es sich für keinen mehr auszahlt.
Die Denkfabrik Agora Energiewende kam zu dem Ergebnis, dass in den 2040er–Jahren ein 16–faches Netzentgelt für Gas denkbar wäre. Derartige Preissteigerungen will die Bundesnetzagentur mit KANU 2.0 umgehen.
(Mit Angaben www.fr.de/wirtschaft/02.09.2024)
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