Weshalb erhalten Rentenbezieher keinen Inflationsausgleich?
Pensionäre, Arbeitnehmer und Beamte können sich bis Ende 2024 über eine steuerbefreite Inflationsprämie freuen. Aber Rentenempfänger gehen leer aus.
Weshalb ist das so?
Arbeitgeber können bis Ende 2024 bis zu 3.000 Euro an ihre Belegschaft als Inflationsprämie ausschütten. Und das ganze obendrein noch sozialabgaben– und steuerbefreit.
Dieses Vorgehen ist Bestandteil des 2022 von der Bundesregierung vereinbarten 3. Entlastungspaketes.
Fast 75 Prozent der tariflich Beschäftigten erhalten diese freiwillig ausgezahlte Sondervergütung, informierte das Statistische Bundesamt im März.
Über den Inflationsausgleich dürfen sich Beamte, zahlreiche Arbeitnehmer und prozentuell Pensionäre freuen. Bezieher von Renten gucken dabei in die Röhre.
Hauptsächlich der Gegensatz zwischen Rentenbeziehern und Pensionsempfängern wird seit Monaten kontrovers diskutiert.
Im öffentlichen Dienst wurde nach Tarifverhandlungen auch Empfängern von Versorgungsleistungen bei Kommunen, Bund und Ländern ein anteiliger Ausgleichsbetrag zugesprochen. Der Umfang der Inflationsprämie orientiert sich hier nach dem Ruhegehalts- oder Anteilssatz.
Weil der Sozialverband Deutschland (SoVD) hier eine eindeutige Benachteiligung der Rentenbezieher erkennt hat er diesbezüglich eine Petition im Bundestag auf den Weg gebracht.
Dass Tarifabschlüsse des öffentlichen Diensts automatisch an Pensionäre und Beamte „durchgereicht“ werden, wäre grundsätzlich üblich, heize jedoch „die Auffassung der Ungleichbehandlung“, an, erklärt der SoVD in der Petition.
Extravergütungen an die Belegschaft gingen nicht selbsttätig in die folgende Rentenangleichung mit ein. Nach Angaben des SoVD trug ein Bündnis in Norddeutschland über 200.000 Unterschriften für diese Angelegenheit zusammen.
Dagegen gibt es eine Unterscheidung zwischen Rente und Beamtenversorgung. „Den Richtlinien des Berufsbeamtentums folgend, gibt es eine Gleichbehandlung unter passiven und aktiven Beamten“, informiert Markus Vogts (Karlsruher Rentenfachmann). Zu den hergebrachten Leitlinien des Berufsbeamtentums gehören das Alimentations– und Lebenszeitprinzip.
„Bei der gesetzlichen Rentenversicherung existiert diese Verknüpfung nicht„, betont der Rentenfachmann. Das wird bei dem Inflationsausgleich sichtbar „In letzter Konsequenz bleibt es aber das Ergebnis einer politisch motivierten Beschlussfassung.“
Und dafür müsste die Bundesregierung richtig tief in die Tasche greifen. Eine Extravergütung in Höhe von 3.000 Euro (Forderung des norddeutschen Bündnisses) würde bei gegenwärtig rund 21 Rentenbeziehern über 60 Milliarden Euro kosten.
Die Renten wurden zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent angehoben.
(Mit Angaben www.wiwo.de/finanzen/12.08.2024)