Marktraumumstellung: Bald Gas-Umstieg in 6 Bundesländern
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In den kommenden 2 Jahren kommen auf die Bürger in mehreren Bundesländern Veränderungen beim Erdgas zu. Ein Großteil der Betroffenen muss dann tätig werden.
Die „Marktraumumstellung“ soll bis 2030 beendet sein. Was passiert da eigentlich? In 6 Bundesländern im Westen und Nordwesten Deutschlands wird der Erdgastyp umgeändert.
Beabsichtigt ist, das transportierte Erdgas in einem Marktraum (Netzgebiet) vom Erdgas der Gruppe L (L–Gas) durch Erdgas der Gruppe H (H–Gas) auszutauschen.
Der Vorteil: H-Gas liefert einen größeren Brennwert.
Das heißt für betroffene Personen, dass sie vom Betreiber ihres Gasnetzes ein Schreiben erhalten werden.
Diese Neuerungen wirken sich nicht nur auf das Gasnetz aus, gleichfalls hat das Auswirkungen auf Gerätschaften im Haushalt. Gasbetriebene Thermen und Heizkessel müssen umgerüstet oder ausgewechselt werden.
So geht die Marktraumumstellung in Deutschland
Nahezu 25 Prozent der Haushalte in Deutschland werden von L–Gas–Netzen versorgt.
Diese Bundesländer sind für die Umrüstung ausgewählt:
- Hessen (teilweise)
- Rheinland–Pfalz (telweise)
- Sachsen–Anhalt (teilweise)
- Nordrhein–Westfalen (nicht vollständig)
- Niedersachsen
- Bremen
Doch keiner soll damit überrumpelt werden. Der regionale Betreiber des Gasnetzes muss die in Frage kommenden Haushalte innerhalb einer Zeitspanne von 2 Jahren davon in Kenntnis setzen. Jeder der 2024 ein Schreiben bekommen hat, erfährt 2026 eine Umrüstung.
Beinahe 1 Jahr vor der Umrüstung muss ein bedeutender Termin eingehalten werden: Beschäftigte des Netzbetreibers oder eines beauftragten Dienstleisters suchen deinen Haushalt auf und führen eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Geräte durch.
In deinem Haushalt werden sämtliche mit Gas betriebenen Geräte genauestens vermerkt, das ist generell in ein paar Minuten erledigt.
Danach beauftragt der Netzbetreiber speziell ausgebildete Handwerker, die deine Gasgeräte umändern.
Diese Kosten können anfallen
Wer Geräte austauschen muss, kann eine finanzielle Unterstützung anfordern. Die Umänderung hat keine zusätzlichen Kosten zur Folge. Die Umänderung wird über die Netzentgelte bezahlt.
Können Geräte nicht umgeändert werden, müssen diese ausgetauscht werden. Hierfür kann eine finanzielle Unterstützung von 100 Euro angefordert werden. Für auszutauschende Heizgeräte stehen Zuschüsse von bis zu 500 Euro bereit.
Ebenso sollten beim Gaspreis* keine Mehrausgaben entstehen. H–Gas ist teurer als L-Gas aber für die identische Heizqualität brauchst du eben eine kleinere Menge H-Gas.
Weil Gas-Konsumenten nicht das Volumen des konsumierten Erdgases, vielmehr die beinhaltete Energiemenge vergüten, sollte die Abrechnung des Verbrauchs fast gleichbleibend ausfallen.
(Mit Angaben www.chip.de/03.08.2024)