Rentenabzugssteuer: Pflicht zur Steuererklärung für Rentner könnte enden
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Ein Expertenausschuss hat Empfehlungen vorgelegt, wie das deutsche Steuerwesen rationalisert werden könnte. Dazu gehört auch die Rentenabzugsteuer.
Ein Großteil der Rentenbezieher bekommt bei dem Gedanken an die Erstellung der Einkommensteuererklärung automatisch schlechte Laune. Wieder anderen ist gar nicht bewusst, dass sie eine solche abgeben müssen.
Wenn die Rente hoch genug ausfällt und in der Tat Steuern fällig werden, hält das Finanzamt selbst während des Rentenbezugs noch die Hand auf und möchte von den Einnahmen der Rentenempfänger noch etwas einkassieren.
Bei Berufstätigen behält z. B. der Arbeitgeber die anfallende Lohnsteuer unmittelbar ein. Renten werden dagegen bis jetzt in voller Höhe ausgeschüttet.
Eventuell fällige Steuerzahlungen werden erst im Anschluss durch eine Steuererklärung festgestellt. Möglicherweise wird das in Zukunft anders gehandhabt.
Für das Bundesfinanzministerium hat ein eigenständiger Expertenausschuss nun Empfehlungen, wie man das Steuerwesen für die Menschen leichter machen könnte, vorgelegt.
Ihre Vorstellung für Rentenbezieher ist die Etablierung einer Rentenabzugsteuer auf sämtliche Renteneinkommen.
Was bringt die Rentenabzugsteuer?
Das würde heißen, dass die Auszahlungen der Renten unmittelbar mit einer Steuer versehen werden. Diese werden sodann von den Rentenversicherungen einbehalten und an das Finanzamt übergeben. Empfänger von Renten* würden demnach eine kleinere Summe überwiesen bekommen als heute.
Vorteihaft für die Rentenbezieher, weil sie von der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung entbunden wären, müssten also später gar nichts mehr bezahlen.
Bei den Pflege– und Krankenversicherungsprämien ist das jetzt schon gängige Praxis. Rentenbeziehr müssen diese nicht im Nachhinein bezahlen weil sie bereits bei der Überweisung der Rente in Abzug gebracht wurden.
In welchem Umfang dann Steuern einbehalten werden, soll sich nach der Summe der Renteneinkommen des letzten Jahres bemessen. Die Rentenversicherungen bekommen diese Daten digital von den Finanzämtern übermittelt.
Wer ist von der neuen Rentensteuer betroffen?
Es ist beabsichtigt, die Rentenabzugssteuer nach und nach einzuführen. Vorab könnte sie lediglich Rentenempfänger ohne ergänzende Einkommen betreffen.
Nach einem gewissen Zeitabschnitt könnte die Steuer auch für sonstige Altersbezüge und Pensionen gültig werden, die bislang von der Lohnsteuer betroffen sind.
Dürfen Rentenbezieher dennoch eine Steuererklärung einreichen?
Ja. Es bleibt den Rentenbeziehern auch zukünftig freigestellt, ob sie freiwillig eine Steuererklärung einreichen wollen oder nicht.
Letztendlich hat so mancher Empfänger von Ruhegeldern erhebliche Ausgaben, die er steuerlich geltend machen möchte. Eventuell winkt dann sogar eine Steuerrückerstattung.
Was hat der Expertenausschuss noch empfohlen?
Neben der Rentenabzugsteuer rät der Expertenausschuss, einen pauschalen Betrag für Rentenbezieher von 102 Euro zu etablieren, welcher die Werbungskosten auffangen soll.
Für Verheiratete, die ihre Steuererklärung zusammen einreichen, würde der pauschale Betrag dann 204 Euro aumachen.
Alternativ dürften die wirklichen Werbungskosten in Abzug gebracht werden, wenn diese höher als 306 Euro oder 612 Euro ausfallen.
Und weiter geht’s …
Die überreichten Vorstellungen will das Bundesfinanzministerium jetzt „genau unter die Lupe nehmen„, erklärt Finanzminister Lindner (FDP) bei der Entgegennahme der Empfehlungen im Juli 2024.
„Abflachungen bei der Steuer dürften auf keinen Fall zu finanziellen Mehrbelastungen führen, sie müssen auf der ganzen Linie Entlastungen nach sich ziehen„, so Lindner.
(Mit Angaben aus www.t-online.de/finanzen/29.07.2024)