Rente: So erhalten Millionen Rentner hunderte Euro Zuschuss
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Wer seinen Antrag auf Rente einreicht, sollte ebenfalls den Zuschuss zur Krankenversicherung berücksichtigen. Der Antrag spült dir einige hundert Euro jährlich in die Haushaltskasse. Und so schnell geht das.
Antrag auf Renten-Zuschuss für freiwillig Versicherte bringt Geld
Im gesamten Bundesgebiet bekommen Rentenbezieher, die privat oder freiwillig krankenversichert sind, auf Beantragung einen Zuschuss (pro Monat) zur Krankenversicherung.
Indem Pflichtversicherte unaufgefordert entlastet werden, müssen alle weiteren persönlich tätig werden. Der Zuschuss kann einige hundert Euro jährlich betragen und wird von der Deutschen Rentenversicherung geleiset.
Zuschuss zur Krankenversicherung – So klappt das
Bei freiwillig Versicherten beläuft sich die gesetzliche Rentenversicherung auf 50 Prozent des gewöhnlichen Beitragssatzes (14,6 Prozent).
Ergänzend dazu werden 50 Prozent des persönlichen Zusatzbeitrags der Krankenkasse getragen. Im Zuge dessen sind die Zuschüsse übereinstimmend mit den Rentnern in der Pflichtversicherung, aber lediglich nach Einreichung eines Antrages zu bekommen.
Noch vor dem Start der Rente Antrag einreichen
Desweiteren rät die Deutsche Rentenversicherung, die Beantragung zusammen mit dem Rentenantrag vorzulegen. Wer sich das entgehen lässt, kann die Beantragung auch zu einem späteren Zeitpunkt noch durchführen.
Ausschlaggebend ist aber: Kein Antrag – keine Zahlung. Der Zuschuss wird auf Grundlage der Bruttorente kalkuliert und pro Monat zusätzlich zur Rente ausgekehrt.
KVdR: Wer unaufgefordert versichert ist
Rentenbezieher, welche die Bedingungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) abdecken, sind unaufgefordert pflichtversichert.
Sie müssen wenigstens 9 Zehntel der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein. Dabei trägt die Rentenversicherung den Zuschuss ohne zusätzliche Antragstellung.
(Mit Angaben www.nord24.de/tipps/23.04.2025)