Urheberrechte bei KI-Riesen: Hat DeepSeek ChatGPT „geplündert“?
Die Anschuldigung: DeepSeek habe ChatGPT „geplündert„, um das eigene Sprachmodell aufzuwerten. Aber auch OpenAIs eigene Verfahrensweise darf mittlerweile angezweifelt werden.
Das chinesische KI-Unternehmen DeepSeek wird gerade von US-Wettbewerbern heftig kritisiert.
Microsoft und OpenAI bezichtigen das KI-Unternehmen, sich erhebliche Datenmengen aus ChatGPT einverleibt zu haben, um damit das eigene Modell „R1“ aufzuwerten.
OpenAI bewertet das als ein Vergehen gegen seine Nutzungsrechte. Juristisch ist in der Tat noch nicht deutlich zu erkennen, ob es dabei wirklich um eine Urheberrechtsverletzung geht.
Im KI-Umfeld ist eine derartige Arbeitsweise weitverbreitet, die Antworten eines vorhandenen Sprachmodells zum Training eines weiteren Modells einzusetzen.
Gemäß einer Abhandlung der Financial Times unterstützt OpenAI diese als „Destillation“ titulierte Methode die Kreativität der Erfinder.
Womit wollen wir uns demnächst abfinden?
Bei den aktuellen Anschuldigungen gegen das chinesische Startup DeepSeek müssen fundamentale Fragen beantwortet werden: Wer besitzt eigentlich die Rechte an KI-Modellen?
ChatGPT selber gibt darauf eine unanfechtbare Antwort: Demzufolge gibt OpenAI sämtliche Rechte an Inhalten ab, die durch Anwenderprompts hergestellt wurden.
Die Anschuldigungen an DeepSeek belegen aber, dass das Unternehmen bei speziellen Handlungen eine andere Einschätzung vornimmt.
Das würde umfassende Konsequenzen in Bezug auf die Zukunftsaussichten nach sich ziehen, in der gehäuft Quellcodes, Fotos und Texte von generativen KI-Modellen erzeugt werden:
Dürfen KI-Unternehmen ihre Rechte „zurückholen“ bzw. unerwünschte Konkurrenten von der Verwendung ausgrenzen?
Wollen wir uns tatsächlich damit abfinden, dass jeglicher Inhalt, der auch nur ein bisschen künstliche Intelligenz beeinhaltet, ausnahmslos mit Besitzrechten verknüpft sein könnte? Die Beantwortung dieser Fragen dürften künftige juristische Streitgespräche liefern.
OpenAI selber von Anklagen betroffen
Egal wie man es dreht und wendet, hat die Auseinandersetzung auch eine unbestreitbar komische Seite.
In Anbetracht des Umstands, dass auch OpenAI sich Urheberrechtsanklagen stellen muss. Vorrangig Autoren und Musiker beschuldigen das Unternehmen, ihre Werke rechtswidrig und auch nur ohne einen einzigen Euro zu entrichten, für Trainingssituationen eingesetzt zu haben.
OpenAI bezieht sich in diesen Situationen auf die „Fair Use„-Regel, wonach die Verwendung öffentlich verfügbarer Inhalte im Internet für das Training von KI-Modellen zulässig sei.
Im Verhältnis zu den Urhebern sei das „fair„, erforderlich für Pioniere und wesentlich für die Konkurrenzfähigkeit der USA“, wird in einem Statement verkündet.
Doch exakt so eine Begründung könnte jetzt ebenfalls DeepSeek für sich durchsetzen. Ob das chinesische Startup wirklich in großem Stil Antworten für eigene Trainingszwecke verwendet, ist allerdings bisher nicht nachgewiesen.
Der US-Unternehmer, David Sacks sprach wohl von „bedeutsamen Nachweisen“ für einen Know-how-Raub, konnte diese jedoch nicht präsentieren.
(Mit Angaben www.telepolis.de/features/05.02.2025)
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