Steuererklärung: Dieses Dokument brauchen Rentner nicht mehr
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Zahlreiche Rentenbezieher fordern bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine spezielle Bescheinigung für ihre Steuererklärung an. Das ist jetzt aber nicht mehr notwendig.
Auch zahreiche Rentenbezieher sind aufgefordert, ihre Einkommen in einer Steuererklärung darzustellen. Aber hierbei sind sie augenscheinlich ein wenig zu ambitioniert:
Wie t-online von der Deutschen Rentenversicherung Bund erfahren hat, bekommen die Beschäftigten in den Beratungs- und Auskunftsstellen sowie am Servicetelefon ständig Anfragen von Rentenempfängern, die ein entsprechendes Dokument über ihre empfangene Rente einfordern.
Dieses Dokument ist für die Steuererklärung mittlerweile aber gar nicht mehr erforderlich, weil das Finanzamt längst alle Angaben hat.
Besteuerung der Renten: Wie viel Steuern fallen bei einer Rente von 1.500 Euro an?
Mit anderen Worten: Wer seine Steuererklärung erstellt, muss die Angaben über seine gesetzliche Rente nicht mehr in die Vordrucke eingeben, weil die Rentenversicherung diese schon selbsttätig übersendet hat.
„Nur wer sich mittels der Steuerprogramme* im Voraus seine Steuer feststellen lassen will, braucht diese Angaben„, erklärte Katja Braubach von der DRV gegenüber t-online.
Dokument für die Steuer erst im nächsten Jahr
Die langen Zeiten in der Telefon-Warteschleife sind Vergangenheit. Das gratis Dokument, behördlich „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ betitelt, können Rentenbezieher jetzt über den Online-Service der Rentenversicherung bestellen.
Entscheidend hierbei: Das Dokument kann immer erst in dem Jahr ausgefertigt werden, das dem Jahr nachfolgt, für das die Rentenbezieher ihre Steuern darlegen wollen.
Wenigstens einmal angefordert, wird das Dokument in den nachfolgenden Jahren dann selbsttätig immer bis Ende Februar zugesendet. Beim allerersten Mal musst du unter Bekanntgabe deiner eigenen Rentenversicherungsnummer bei www.eservice-drv.de beantragen. Wird das Dokument für eine Hinterbliebenenrente gebraucht, musst du die Versicherungsnummer des Verblichenen mitteilen.
Müssen sämtliche Rentenbezieher Steuern bezahlen?
Klares NEIN: Rentenbezieher müssen generell dann eine Steuererklärung einreichen, wenn ihr steuerpflichtiges Einkommen den Jahres-Grundfreibetrag übertrifft.
2025 steht der Freibetrag für Alleinstehende bei 12.096 Euro und für Ehepaare bei 24.192 Euro. Erfahre hier, was das steuerpflichtige Einkommen von deiner Bruttorente unterscheidet.
Weiterführende Infos rund um die Steuern bietet die DRV in der Druckschrift „Rentner und Versicherte: Wichtiges zum Steuerrecht„. Du kannst sie gatis auf der Website der Rentenversicherung downloaden.
Genutzte Quellen:
Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung
ihre-vorsorge.de: „Hilfe bei der Steuererklärung für die Rente„
(Mit Angaben www.t-online.de/finanzen/ratgeber/23.01.2025)
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