Balkonkraftwerk: 6 Schritte zu deinem eigenen Steckersolargerät
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Billigere Technologie und erleichterte Genehmigungen machen Balkonkraftwerke verlockender als je zuvor. Wie Einschaltung und Kauf auch bei dir funktioniert, erklärt diese Unterweisung – Schritt für Schritt.
Gesunkene Preise, verminderte Bürokratie und steigende Leistungsfähigkeit: Balkonkraftwerke haben im letzten Jahr aus vielerlei Ursachen geradezu eine Hochphase durchlebt.
Die Menge der in Deutschland eingeschalteten Anlagen hat sich 2024 mehr als verzweifacht – von fast 350.000 auf über 780.000 Geräte. Das belegen aktuelle Angaben der Bundesnetzagentur.
Wer ein derartiges Steckersolargerät (Balkonkraftwerk) anschalten möchte, hat es mittlerweile vergleichsweise einfach. Wie das funktioniert? Diese Schritt-für-Schritt-Unterweisung erklärt das.
Schritt 1: WEG oder Vermieter um Genehmigung bitten
Auch wenn die Inbetriebnahme eines Steckersolargeräts ab 2024 zu einer bevorzugten Methode zählt, müssen Wohnungseigentümer und Mieter ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bzw. ihren Vermieter vor der Installation des Geräts nach wie vor um Genehmigung anfragen.
Aber diese können die Aufforderung lediglich nur in Sonderfällen abweisen, erklärt Michael Nack (Eigentümerverband Wohnen im Eigentum). Das würde dann zutreffen, wenn die Inbetriebnahme für sie nicht zumutbar wäre – visuelle Anlässe sind hierbei kein Merkmal.
Gemäß den Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz und NRW kann es in speziellen Fällen sein, dass dem Ansinnen Bestimmungen aus dem Baurecht oder Richtlinien zum Denkmalschutz in die Quere kommen.
Eine Erkundigung bei der zuständigen Baubehörde beseitigt alle Unklarheiten. Auf jeden Fall kann sich das auch für unentschlossene Eigentümer z.B. eines 1-Familienhauses rentieren, die für die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks alternativ keine Genehmigung einfordern müssen.
Schritt 2: Antrag auf Förderung stellen
Einige Kommunen und Bundesländer unterstützen finanziell die Installation und den Erwerb eines Balkonkraftwerks. Hole dir an deinem Wohnort Informationen über die gültigen Voraussetzungen und stelle eine Antrag auf Förderung, wenn machbar.
Schritt 3: Hardware aussuchen und anschaffen
Was für ein Steckersolargerät ist für den speziellen Haushalt geeignet? Und an welchem Standort sollte es bestmöglich installiert werden?
Unter Zuhilfenahme des Stecker-Solar-Simulators der HTW Berlin kannst du im Internet berechnen, welche Leistungsfähigkeit für das entsprechende Balkonkraftwerk geeignet wäre.
Die größte erlaubte Kapazität beläuft sich momentan auf 800 Watt. Das heißt, dass der Wechselrichter, welcher den durch Sonnenkraft produzierten Gleichstrom in Wechselstrom überführt, bis zu 800 Watt in die Steckdose einleiten darf.
Die Solarmodule an sich dürfen eine Peakleistung von bis zu 2 Kilowatt erreichen. So kann etwa bei nicht idealen Voraussetzungen oder Orientierung der Solarmodule bzw. durch Schattenbildung oftmals die größte Leistung eingeleitet werden.
Schritt 4: Technik einschalten
Sind sämtliche Solarmodule an Fassade, Balkon, im Garten oder an einem sonstigen Platz installiert und mit einem Wechselrichter ausgerüstet, kann die Anlage grundsätzlich über eine gewöhnliche Steckdose eingeschaltet werden.
Doch Vorssicht: Einige Förderzuschüsse von Kommunen sind gemäß der Verbraucherzentrale NRW an eine Inbetriebnahme über eine spezielle Steckdose zur Einspeisung geknüpft.
Ein separater Zähler ist zunächst nicht erforderlich. Vorübergehend dürfen die Geräte an das Netz angeschlossen werden, wenn noch ein Ferraris-Zähler installiert ist.
Wird Strom ins Netz eingeleitet, läuft der Zähler in umgekehrter Richtung. Verbraucher bezahlen dadurch weniger Geld für ihren konsumierten Strom.
Jedoch müssen die Betreiber der Messstellen die Zähler 4 Monate nach Ermahnung durch die Bundesnetzagentur auswechseln, erklärt das „Test“-Heft der Stiftung Warentest.
Ist der neue digitale Stromzähler eingebaut, wird nicht verwendeter Solarstrom von den Betreibern kostenlos ins Netz eingeleitet.
Schritt 5: Balkonkraftwerk registrieren
Bereits ab 2024 müssen Eigentümer eines Balkonkraftwerks ihre Geräte nicht mehr beim Netzinhaber registrieren. Mittlerweile genügt eine erheblich leichtere Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Die Behörde leitet die Registrierung sodann an den Netzinhaber weiter. Für die leichtere Anmeldung deines Balkonkraftwerks haben die Inhaber nach Einschaltung 1 Monat Zeit.
Schritt 6: Versicherer in Kenntnis setzen
Balkonkraftwerke, die nicht starr mit dem Gebäude verbaut wurden und sich abbauen lassen, sind gemäß dem Bund der Versicherten (BdV) in der Regel über die Hausratversicherung* versichert.
Werden die Anlagen durch Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder durch Feuer, Sturm oder Hagel beschädigt, tritt diese Police ein.
Gegen sonstige Naturkatastrophen, Einbruchdiebstahl oder Raub ist möglicherweise eine Zusatzversicherung erforderlich. Ist die Anlage starr mit dem Gebäude verbaut, kann die Wohngebäudeversicherung* für Schäden eintreten.
Verursacht die Anlage durch die Verwendung irgendwelche Schäden bei Dritten, springt grundsätzlich die Privathaftpflichtversicherung*“ ein. Darum kann es sich auszahlen, den entsprechenden Versicherer zu kontaktieren, diesen über den Kauf in Kenntnis zu setzen und eventuell die genaue Absicherung abzufragen.
Mögliche Zusatzpolicen sollten Verbraucher nur dann vereinbaren, wenn sie längst sämtliche Wagnisse versichert haben, die im Fall der Fälle die persönliche Lebensqualität beeinträchtigen würden, so der BdV.
Ein kaputtes Balkonkraftwerk bedeutet grundsätzlich nicht gleich den wirtschaftlichen Untergang.
(Mit Angaben www.n-tv.de/ratgeber/08.01.2025)