Bis 1.800 Euro Prämie können Bürgergeld-Bezieher erhalten
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Empfänger von Bürgergeld können gegenwärtig bereits ergänzende Prämien erhalten. Von den Jobcentern werden bis zu 1.800 Euro gewährt. Die Bundesregierung will Personen so rasch wie nur möglich aus dem Bezug von Bürgergeld heraushelfen.
Wer seine Arbeitslosigkeit beenden konnte und 12 Monate einer geregelten Tätigkeit nachkommt, soll demnächst eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro bekommen. Die Vorgehensweise selber ist problematisch, ebenfalls der Bundeskanzler äußert sich argwöhnisch.
Er unterstütze die Anschauung nicht, „dass man Betroffene zu einer Beschäftigung ködern sollte“. Des Weiteren: Zusätzliche Geldhilfen und Prämien gibt es schon heute, wenn vormals Arbeitslose eine Ausbildung oder Beschäftigung betreiben. Pro Jahr dürfen Jobcenter bis zu 1.800 Euro dafür vergüten.
Bürgergeld-Empfänger bekommen Einstiegsgeld – damit sich Arbeit rentiert
Bei den Prämien für Bürgergeld–Bezieher ist nicht allein der Anreiz der Empfänger relevant, vielmehr hauptsächlich die Absicherung der Existenzen. Dazu haben Jobcenter die Gelegenheit, eine Tätigkeit mit einem Einstiegsgeld zu fördern.
Das trifft exakt für die Fälle zu, in denen die Personen mit einer Beschäftigung rechnen können, das Einkommen dagegen nicht oder nur wenig oberhalb dem Level des Bürgergelds landet.
Durch diese Prämie soll sich ein Job rentieren. Bedingung ist, dass die Tätigkeit erfolgreiche Chancen hat, auf den Bezug von Bürgergeld verzichten zu können. Der Beiginn einer Selbstständigkeit kann hierdurch genauso unterstützt werden.
Dabei ist die Höhe des Einstieggeldes nicht für alle gleich hoch. Sie wird durch die persönlichen Lebensbedingungen der Empfänder von Bürgergeld beeinflusst und kann sich während der Zeitspanne der Unterstützung ändern.
Gemäß Bundesagentur für Arbeit sind dabei die Einfußgrößen künftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt, die Zeitspanne der Arbeitslosigkeit und ob der Betreffende alleine lebt oder eine Familie hat.
Für Qualifizierungen im Bürgergeld vergüten Jobcenter eine Prämie von bis 1.800 Euro
Die Bundesregierung hat mit der Umgestaltung des Bürgergeldes außerdem ein Weiterbildungsgeld ins Leben gerufen, das ab 1. Juli 2023 empfangen werden kann. Wer eine Qualifizierung absolviert, um eine Abschlussprüfung in einem eingeführten Ausbildungsberuf zu bestehen, kriegt jeden Monat 150 Euro obendrauf.
In 12 Monaten häuft sich folglich ein Betrag von 1.800 Euro an. Dieses Geld wird nicht angerechnet, reduziert demzufolge also nicht hinzukommende Leistungen.
Wenn ehemalige Arbeitslose eine Ausbildung absolvieren und sie die Abschluss– sowie Zwischenprüfung erfolgreich abschließen, bekommen sie eine Weiterbildungsprämie (steuerfrei). 1.500 Euro gibt es dabei für eine Abschlussprüfung und 1.000 Euro für eine Zwischensprüfung.
Bestreben dieser Prämien für Bürgergeld-Empfänger ist nicht nur, eine Motivation zur Aufnahme einer Tätigkeit zu geben. Dabei geht es vorrangig darum, dass sich die Beschäftigung, ebenso bei Tätigkeiten mit zu kleinen Einkommen, rentiert, wenn damit spezielle Sozialleistungen nicht greifen.
Bürgergeld-Prämien „kein Königsweg“: Nicht viele Bezieher nutzen den Zuschuss
Die Effektivität wird dagegen heftig bestritten. „Diese Prämien und Geldmittel sind keineswegs der Königsweg, um den Wechsel aus dem Bürgergeld hin zur regulären Arbeit nachhaltig zu steigern“, betonte Bernd Fitzenberger, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), gegenüber der Wirtschaftswoche.
(Mit Angaben www.fr.de/wirtschaft/04.11.2024)